08-07-2014, 14:51
Inhaltlich bringt ein Widerspruch nichts. Das Sozialgericht prüft aber nicht, ob der zivilrechtliche Anspruch besteht, sondern nur, ob die verwaltungsrechtlichen Verfahrensweisen eingehalten worden sind!
Erst anschliessend wird dich die Behörde zivilrechtlich verklagen und dann wird geklärt, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
Erst anschliessend wird dich die Behörde zivilrechtlich verklagen und dann wird geklärt, ob überhaupt ein Anspruch besteht.