(08-07-2014, 17:04)p schrieb: Du bist somit schon längst über die Überleitungsanzeige hinaus?
Nein, nein, bisher liegt nur die Überleitungsanzeige vor.
Und mir geht es jetzt darum, wie ich damit umgehe.
Meine Absicht ist, dagegen Widerspruch bei der Behörde einzulegen.
Begründung:
a) der neue BAFÖG-Bescheid liegt mir nicht vor bzw. wurde mir nicht mitgeteilt, so daß ich keine Chance hatte, ihn auf Richtigkeit zu prüfen.
b) ich bin der festen Überzeugung, daß das Kind keinen Anspruch auf irgendeinen KU von mir hat.
c) sollte das Kind angegeben haben, daß ich keinen KU zahlen würde, so liegt Betrug vor, da ich freiwillig bisher etwa die Hälfte der von dem Kind geforderten Summe gezahlt habe (die Summe der Forderung der Behörde ist merkwürdigerweise deutlich niedriger).
Simon II