08-07-2014, 17:42
Irgendwie kommt hier was durcheinander. Du solltest dir die Überleitungsanzeige wirklich mal durchlesen. Damit ist keine Vollstreckbarkeit oder Rechtsmässigkeitsfeststellung von irgendwelchen zivilrechtlichen Forderungen verbunden. Dieses Papierchen, wenn es denn wirklich nur eine Überleitungsanzeige ist, sagt folgendes: Wir, die Behörde, haben dem Simonkind was gezahlt und/oder werden ihm was zahlen. Und wenn dieses Simonkind finanzielle Ansprüche gegen dich hat, Papasimon, dann werden wir die gegen dich geltend machen. Dieses Recht haben wir uns von Simonkind geholt, das musste es uns unterschreiben, um das Geld von uns zu bekommen.
Das wars. Die Überleitungsanzeige beinhaltet keine Feststellung, dass irgendwelche Ansprüche fällig sind, keine Feststellung zu irgendeiner Unterhaltshöhe, keine Möglichkeit nun irgendwelche Beträge bei dir zu vollstrecken. Klar?
Das kommt erst später. Die Behörde hat sich eventuelle Ansprüche gesichert und dann geht es darum, ob und wenn ja wieviel durchzusetzen. Das kann die Behörde tun, obwohl ein eventueller Widerspruch deinerseits gegen die Überleitungsanzeige läuft. Dieser Widerspruch bewirkt also kaum etwas, die Schlacht wird bei der zivilrechtlichen Durchsetzung eventueller Unterhaltsansprüche geschlagen und nicht bei der Überleitung. Und so weit warst du schon, darum dreht sich der Thread: Inwievern ist dieses Kind noch unterhaltsberechtigt?
Das wars. Die Überleitungsanzeige beinhaltet keine Feststellung, dass irgendwelche Ansprüche fällig sind, keine Feststellung zu irgendeiner Unterhaltshöhe, keine Möglichkeit nun irgendwelche Beträge bei dir zu vollstrecken. Klar?
Das kommt erst später. Die Behörde hat sich eventuelle Ansprüche gesichert und dann geht es darum, ob und wenn ja wieviel durchzusetzen. Das kann die Behörde tun, obwohl ein eventueller Widerspruch deinerseits gegen die Überleitungsanzeige läuft. Dieser Widerspruch bewirkt also kaum etwas, die Schlacht wird bei der zivilrechtlichen Durchsetzung eventueller Unterhaltsansprüche geschlagen und nicht bei der Überleitung. Und so weit warst du schon, darum dreht sich der Thread: Inwievern ist dieses Kind noch unterhaltsberechtigt?