(08-07-2014, 17:42)p schrieb: Irgendwie kommt hier was durcheinander. Du solltest dir die Überleitungsanzeige wirklich mal durchlesen.
Werde ich tun, dann gehe ich auf den Rest Deines Postings ein.
(08-07-2014, 17:42)p schrieb: Und so weit warst du schon, darum dreht sich der Thread: Inwievern ist dieses Kind noch unterhaltsberechtigt?
Das ist noch nicht klar.
Mit dem letzten Schreiben des Anwalts hat dieser gedroht, eine Auskunftserzwingungsklage einzuleiten, da ich mich geweigert habe, die von ihm geforderten Auskünfte zu erteilen.
Bisher ist vom Gericht aber noch nichts gekommen.
(im Gegenteil: Ich habe von meiner Seite aus die Sache verschärft, da ich meine freiwillige Zahlung eingestellt habe, da mir das Kind auch nach zweimaliger Mahnung keine Schulbescheinigung zugeschickt hat. Dem gegnerischen RA habe ich ein entsprechendes Schreiben zugesendet)
Simon II