Wenn Du den BAföG Bescheid nicht gesehen hast, kannst Du ja gar nicht beurteilen, ob der Unterhalt, den Du leistest, berücksichtigt wurde.
Entweder ist kein Unterhalt von Dir berücksichtigt und Deine Verpflichtung nach BAföG ist viel nedriger, als Du bezahlt hast, oder BAföG zahlt unter Anrechnung des gleleisteten Unterhalts eine Art Aufstockung an Deinen Sohn und will das zusätzliche Geld jetzt von Dir haben.
Solange sie Dich darüber nicht durch Vorlage des Bescheides aufklären, erscheint mir das alles vollkommen mutwillig.
Ist der von Dir zitierte Passus aus einer Rechtsmittelbelehrung in der Überleitungsanzeige? Dann ist er vollkommen unsinnig. Sie tun so, als könnten sie sofort vollstrecken und ein Widersprüuch würde das nicht aufschieben können. Gleichzeitig schreiben sie, dass sie erst einen Mahnbescheid schicken müßten und/oder Klage einreichen müßten. Das ist natürlich der kommende Weg, aber was soll das mit der aufschiebenden Wirkung???
Da jetzt die Ansprüche übergeleitet sind, hat der gegnerische Anwalt gar keine Funktion mehr Dir gegenüber. Auf den würde ich deswegen auch nicht mehr reagieren. Gegner ist jetzt das Bundesland geworden in Wahrnehmung der übergleleiteten Ansprüche nach BAfög.
Entweder ist kein Unterhalt von Dir berücksichtigt und Deine Verpflichtung nach BAföG ist viel nedriger, als Du bezahlt hast, oder BAföG zahlt unter Anrechnung des gleleisteten Unterhalts eine Art Aufstockung an Deinen Sohn und will das zusätzliche Geld jetzt von Dir haben.
Solange sie Dich darüber nicht durch Vorlage des Bescheides aufklären, erscheint mir das alles vollkommen mutwillig.
Ist der von Dir zitierte Passus aus einer Rechtsmittelbelehrung in der Überleitungsanzeige? Dann ist er vollkommen unsinnig. Sie tun so, als könnten sie sofort vollstrecken und ein Widersprüuch würde das nicht aufschieben können. Gleichzeitig schreiben sie, dass sie erst einen Mahnbescheid schicken müßten und/oder Klage einreichen müßten. Das ist natürlich der kommende Weg, aber was soll das mit der aufschiebenden Wirkung???
Da jetzt die Ansprüche übergeleitet sind, hat der gegnerische Anwalt gar keine Funktion mehr Dir gegenüber. Auf den würde ich deswegen auch nicht mehr reagieren. Gegner ist jetzt das Bundesland geworden in Wahrnehmung der übergleleiteten Ansprüche nach BAfög.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka