13-07-2014, 18:02
Hallo zusammen,
nachdem ich das "Vergleichsangebot" des OLG bzgl. meiner KU-Sache abgelehnt habe, bekam ích diese Tage den Beschluss:
Das OLG gibt der KM recht und ich muss ab sofort und nachträglich eine Stufe mehr KU nach DDT zahlen. Zudem muss ich noch sämtliche Kosten übernehmen auch für die Erstinstanz (Das AG hat mir ursprünglich recht gegeben).
Das OLG rechnet mich in die höhere Stufe indem es bei der Einkommensberechnung und bei der Berücksichtigung meiner Steuerrückerstattung nachweislich und offensichtlich gegen die ständige BGH-Rechtsprechung verstößt.
Eine Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was kann ich jetzt noch tun? Muss ich das akzeptieren, dass das OLG sich nicht an die ständige BGH-Rechtssprechung hält?
Danke und Grüße
Lullaby
nachdem ich das "Vergleichsangebot" des OLG bzgl. meiner KU-Sache abgelehnt habe, bekam ích diese Tage den Beschluss:
Das OLG gibt der KM recht und ich muss ab sofort und nachträglich eine Stufe mehr KU nach DDT zahlen. Zudem muss ich noch sämtliche Kosten übernehmen auch für die Erstinstanz (Das AG hat mir ursprünglich recht gegeben).
Das OLG rechnet mich in die höhere Stufe indem es bei der Einkommensberechnung und bei der Berücksichtigung meiner Steuerrückerstattung nachweislich und offensichtlich gegen die ständige BGH-Rechtsprechung verstößt.
Eine Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was kann ich jetzt noch tun? Muss ich das akzeptieren, dass das OLG sich nicht an die ständige BGH-Rechtssprechung hält?
Danke und Grüße
Lullaby