16-07-2014, 08:42
Naja, was soll man sagen. Der Anwalt versucht halt mit der üblichen Verlogenheit das Einkommen der Mutter klein zu färben und deines gross. Darüber kann mn aber nichts sagen, ohne Situation und die eingereichten Belege zu kennen. So ist zum Beispiel deine Ehefrau vorrangig, wenn der Volljährige nicht privilegiert ist. Ist er es, dann ist sie nachrangig. Aber es ist ja noch nicht mal richtig geklärt, was das Kind eigentlich macht. Wenn er auf dieser Schule war, ist er da jetzt auch noch? Absichten kann man viele äussern, für die Phantasiezukunft gibts keinen Unterhalt. Auf der Bescheinigung muss draufstehen, dass er bei Schule X angemeldet ist und sie besucht.
Die Wohnkosten der Ex spielen keine Rolle, ausser sie hat eine gute Begründung für erhöhte Wohnkosten. Ihr Eigentum zu verschaffen ist keine Begründung. Taschengeldzahlungen sind Privatsache.
Die Wohnkosten der Ex spielen keine Rolle, ausser sie hat eine gute Begründung für erhöhte Wohnkosten. Ihr Eigentum zu verschaffen ist keine Begründung. Taschengeldzahlungen sind Privatsache.