18-07-2014, 19:28
(18-07-2014, 15:14)Simon ii schrieb: Zu meinem Prozeß meinte er, daß wir genügend Gründe anführen können, warum das Kind keinen Anspruch auf Unterhalt mir gegenüber hat.
Dazu muss er nur diesen Thread lesen :-)
Problem dabei ist: Wenn deren Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird und die Gegenseite kein Verfahren beginnt, zahlst du den Anwalt selber, Kosten sind dir aufgrund der schwachsinnigen Forderung dann trotzdem entstanden.