(18-07-2014, 19:28)p schrieb: Problem dabei ist: Wenn deren Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird und die Gegenseite kein Verfahren beginnt, zahlst du den Anwalt selber, Kosten sind dir aufgrund der schwachsinnigen Forderung dann trotzdem entstanden.
Richtig!
Aber sie sind zum Glück überschaubar, denn es sind etwa 200 EUR.
Danach zahle ich aber gar nichts mehr an das Kind (also auch nicht das, was ich dem Kind ursprünglich freiwillig zahlen wollte), so daß ich unter dem Strich sogar wesentlich (!) günstiger wegkomme.
Aber noch ist nichts entschieden.
Simon II