08-08-2014, 00:42
Den Anwalt brauchst Du rein prozessrechtlich in der Schweiz tatsächlich nicht. Und vermutlich würde er Dich viel Geld kosten und Dir dafür wenig einbringen. Vielleicht findest Du dann irgendwann sogar heraus, dass er mit der Gegenseite besser zusammen arbeitet, als mit Dir - das wäre dann Schweizer Standard.
Und damit zum Thema:
Ich will Dich aber von nichts abhalten. Wenn Du es probieren willst, stell den Antrag und halte uns auf dem Laufenden. Interessant ist es allemal und irgendeiner muss den Anfang machen.
Und damit zum Thema:
(08-08-2014, 00:16)zeitgenosse schrieb: Na, das ist ja für alle Exfrauen genial. Da bleibt ja dann alles beim Alten und wir Väter können das gS ja gleich in die Tonne rühren.So ist es - die gemeinsame Sorge wird in der Schweiz vermutlich für die Tonne sein. Die ÜberMami muss eben nur klar machen, dass es dem Kindeswohl abträglich ist. Und falls sie selbst nicht ausreichend kreativ ist, finden sich viele Helferinnen, die die Lücke füllen werden.
Ich will Dich aber von nichts abhalten. Wenn Du es probieren willst, stell den Antrag und halte uns auf dem Laufenden. Interessant ist es allemal und irgendeiner muss den Anfang machen.
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