10-08-2014, 23:33
Hi Petrus
Allerbesten Dank für deine hilfreichen Antworten und Links. Am besten fand ich die Rede von Sommaruga, also die neue Haltung des Bundesrats:
"Wenn man davon ausgeht, dass die elterliche Sorge eben nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht ist , und wenn man davon ausgeht, dass Eltern Eltern bleiben, auch wenn sie sich trennen oder scheiden lassen, und dass sie auch Eltern des Kindes sind , wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, dann ist klar, dass die elterliche Sor ge sowohl der Mutter als auch dem Vater zusteht, und zwar unabhängig vom Zivilstand. Das ist der Inhalt dieser Gesetzesrevision."
Das hört sich doch mal vernünftig an. Dann heisst es weiter:
"Die gemeinsame elterliche Sorge soll in Zukunft die Regel sein, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Nur so wird die Gleichwertigkeit der Mutter-Kind- und der Vater-Kind-Beziehung anerkannt. [ ... ]"
Also Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Jahr 2014.
"Und dann das hier:
"Mit der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall werden sich die Perspektive der Gerichte und der Kindesschutzbehörde sowie die Perspektive der Eltern in grundsätzli cher Art und Weise verändern. Die Gerichte respektive die Kindesschutzbehörden haben nicht mehr abzuklären, ob die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge gegeben sind, sondern allenfalls im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für deren Entzug erfüllt sind. Dazu soll es nur kommen, wenn ein Elternteil nicht fähig ist, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen, und ein Abrücken von der gemeinsamen elterlichen Sorge deshalb im Interesse des Kindes ist. Die Entscheidung über die elterliche Sorge soll nicht mehr für den Positionskampf zwischen den Eltern missbraucht werden können. Die gesetzliche Regel der gemeinsamen elterlichen Sorge für alle EItern bedeutet, dass den Eltern die gemeinsame Verantwortung für ihr Kind zugemutet wird und dass sie in Kinderbelangen nicht nur als kooperations- und kommunikationsfähig, sondern auch als kooperations- und kommunikationspflichtig erachtet werden."
Jetzt bin ich mal gespannt, wie dies auf Bezirksgerichtsebene umgesetzt werden wird. Mit der alten Regelung sind ja bis in die Jetztzeit hinein Halbwaisen in 100 000-er-Packs produziert worden, bevor die mal geschaltet haben. Und in früheren Zeiten sah es hier in der Schweiz nicht viel besser aus, wenn es um Unfähigkeit ging, ein Unrecht zu erkennen. Bis in die vierziger Jahre hinein haben sie zugelassen, dass Kinder als Sklaven verkauft werden durften, wenn die Eltern die Steuer nicht bezahlen konnten (Verdingkinder)
Und bis in die 80-er Jahre hinein haben sie Jugendlichen, die nicht 100-%-tig ins Schema passten, also fast immer männliche Jugendliche k a s t r i e r t. Also ganz im Ernst, ich hab mal einen kennengelernt. Dem hatten sie von der Behörde verordnet wirklich die Eier abgeschnitten. Und so ticken die hier in den Behörden immer noch überwiegend. Totale Unterwerfung und Anpassung wird erwartet, und wenn du da mit einer neuen Regelung daherkommst, ich kann mir nicht vorstellen, dass die da begeistert in die Hände klatschen. Ich bin da hin- und hergerissen, wie das herauskommt.
besten Dank auf jeden Fall für deine Bemühungen, hoffen wir, dass sich für uns Väter und unsere Kinder in den nächsten Jahren ein bisschen etwas ändert.
Gruss
Allerbesten Dank für deine hilfreichen Antworten und Links. Am besten fand ich die Rede von Sommaruga, also die neue Haltung des Bundesrats:
"Wenn man davon ausgeht, dass die elterliche Sorge eben nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht ist , und wenn man davon ausgeht, dass Eltern Eltern bleiben, auch wenn sie sich trennen oder scheiden lassen, und dass sie auch Eltern des Kindes sind , wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, dann ist klar, dass die elterliche Sor ge sowohl der Mutter als auch dem Vater zusteht, und zwar unabhängig vom Zivilstand. Das ist der Inhalt dieser Gesetzesrevision."
Das hört sich doch mal vernünftig an. Dann heisst es weiter:
"Die gemeinsame elterliche Sorge soll in Zukunft die Regel sein, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Nur so wird die Gleichwertigkeit der Mutter-Kind- und der Vater-Kind-Beziehung anerkannt. [ ... ]"
Also Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Jahr 2014.
"Und dann das hier:
"Mit der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall werden sich die Perspektive der Gerichte und der Kindesschutzbehörde sowie die Perspektive der Eltern in grundsätzli cher Art und Weise verändern. Die Gerichte respektive die Kindesschutzbehörden haben nicht mehr abzuklären, ob die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge gegeben sind, sondern allenfalls im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für deren Entzug erfüllt sind. Dazu soll es nur kommen, wenn ein Elternteil nicht fähig ist, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen, und ein Abrücken von der gemeinsamen elterlichen Sorge deshalb im Interesse des Kindes ist. Die Entscheidung über die elterliche Sorge soll nicht mehr für den Positionskampf zwischen den Eltern missbraucht werden können. Die gesetzliche Regel der gemeinsamen elterlichen Sorge für alle EItern bedeutet, dass den Eltern die gemeinsame Verantwortung für ihr Kind zugemutet wird und dass sie in Kinderbelangen nicht nur als kooperations- und kommunikationsfähig, sondern auch als kooperations- und kommunikationspflichtig erachtet werden."
Jetzt bin ich mal gespannt, wie dies auf Bezirksgerichtsebene umgesetzt werden wird. Mit der alten Regelung sind ja bis in die Jetztzeit hinein Halbwaisen in 100 000-er-Packs produziert worden, bevor die mal geschaltet haben. Und in früheren Zeiten sah es hier in der Schweiz nicht viel besser aus, wenn es um Unfähigkeit ging, ein Unrecht zu erkennen. Bis in die vierziger Jahre hinein haben sie zugelassen, dass Kinder als Sklaven verkauft werden durften, wenn die Eltern die Steuer nicht bezahlen konnten (Verdingkinder)
Und bis in die 80-er Jahre hinein haben sie Jugendlichen, die nicht 100-%-tig ins Schema passten, also fast immer männliche Jugendliche k a s t r i e r t. Also ganz im Ernst, ich hab mal einen kennengelernt. Dem hatten sie von der Behörde verordnet wirklich die Eier abgeschnitten. Und so ticken die hier in den Behörden immer noch überwiegend. Totale Unterwerfung und Anpassung wird erwartet, und wenn du da mit einer neuen Regelung daherkommst, ich kann mir nicht vorstellen, dass die da begeistert in die Hände klatschen. Ich bin da hin- und hergerissen, wie das herauskommt.
besten Dank auf jeden Fall für deine Bemühungen, hoffen wir, dass sich für uns Väter und unsere Kinder in den nächsten Jahren ein bisschen etwas ändert.
Gruss