12-08-2014, 10:40
Du kannst doch demnach den sog. Umgangsdreisprung (Gespräch der Eltern alleine, Gespräch mit Hilfe beratender Einrichtung, Gericht) dokumentieren - du hast alles andere versucht, es funktioniert nicht. Damit hast du schon die wichtigste Begründung für einen gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs. Nicht umsonst umfassen auch in solchen Beschlüssen festgehaltene Umgangsregelungen dann niemals(!) 6 Wochen Umgangsausfall.
Da musst du zügigst etwas unternehmen. Insbesondere weil sich da offenbar die Idee verselbständigt hat, die Kindesmutter hätte da irgendeiner gottähnliche Allmacht.
Da musst du zügigst etwas unternehmen. Insbesondere weil sich da offenbar die Idee verselbständigt hat, die Kindesmutter hätte da irgendeiner gottähnliche Allmacht.
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