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Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz
#2
(13-08-2014, 20:31)Absurdistan schrieb: Da die Kinder sich aber nicht ständig bei ihm aufhalten, müsse für sie auch nicht der volle Wohnbedarf berücksichtigt werden.

Da die Kinder sich auch nicht ständig bei der Mutter aufhalten, kann man auch da ein paar qm abzwacken.

Zwar keine 23, aber 5 oder 6 dürften es schon sein. Big Grin
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - von Camper1955 - 13-08-2014, 21:02

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