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Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz
#3
Wenn sich diese an sich schon minimale Rechtsprechung bis ins Familienrecht durchsetzen würde, dann müsste der Wohnungsanteil im Selbstbehalt längst höher als die 360€ sein.
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RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - von MitGlied - 13-08-2014, 21:10

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