13-08-2014, 21:10
Wenn sich diese an sich schon minimale Rechtsprechung bis ins Familienrecht durchsetzen würde, dann müsste der Wohnungsanteil im Selbstbehalt längst höher als die 360€ sein.
Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz
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Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - von Absurdistan - 13-08-2014, 20:31
RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - von Camper1955 - 13-08-2014, 21:02
RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - von MitGlied - 13-08-2014, 21:10
RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - von Camper1955 - 13-08-2014, 21:16
RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - von wackelpudding - 13-08-2014, 23:27
RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - von Pinke Ohnesorg - 14-08-2014, 11:24
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