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Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz
#4
(13-08-2014, 21:10)MitGlied schrieb: Wenn sich diese an sich schon minimale Rechtsprechung bis ins Familienrecht durchsetzen würde, dann müsste der Wohnungsanteil im Selbstbehalt längst höher als die 360€ sein.

Nicht wenn Du von der KM am Umgang gehindert wirst, oder ihn aus eigenem Antrieb gar nicht wahr nimmst oder wahr nehmen kannst.

Das ist ja auch der Hauptgrund, warum unterhaltsverweigernde Muttis bei Gericht so gerne gesehen werden.

Da kann man locker bei 360 € bleiben.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - von Camper1955 - 13-08-2014, 21:16

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