Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz
#5
Ich denke, das ist viel einfacher und Standard: Wo der Staat in eine Leistungspflicht kommt, tut er halt alles, um sie so gering wie möglich zu halten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - von wackelpudding - 13-08-2014, 23:27

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste