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Stiefpapa muss Strafe zahlen
#1
Er hat seinen Stiefsohn (nicht adoptiert) für zwei Monate beschäftigt. Im Zuge der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag wurde er nun wegen (verbotener) Beschäftigung eines Verwandten 1. Grades rechtskräftig verurteilt

http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...11527.html

Was nun. Sind Stiefkinder plötzlich Verwandte 1. Grades? Warum ist der leibliche Vater dann unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist und nicht der Stiefpapa?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
Stiefpapa muss Strafe zahlen - von Camper1955 - 15-08-2014, 13:57
RE: Stiefpapa muss Strafe zahlen - von Theo - 15-08-2014, 15:29

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