15-08-2014, 15:29
(15-08-2014, 13:57)Camper1955 schrieb: Was nun. Sind Stiefkinder plötzlich Verwandte 1. Grades? Warum ist der leibliche Vater dann unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist und nicht der Stiefpapa?
Nein, Stiefkinder sind keine Verwandten 1. Grades, aber im 1. Grad verschwägert. Und für Verschwägerte im 1. Grad gilt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ebenfalls.