15-08-2014, 20:27
(15-08-2014, 15:29)Theo schrieb: Nein, Stiefkinder sind keine Verwandten 1. Grades, aber im 1. Grad verschwägert. Und für Verschwägerte im 1. Grad gilt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ebenfalls.
Danke für die Aufklärung. Dachte schon, das Strafgericht wollte die Familiengerichtsbarkeit aus den Angeln heben.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.