17-05-2009, 21:56
Weiß jemand, wie die Familiengerichte folgende Situation bei der Berechnung von Kindesunterhalt bewerten:
Vater zahlt für ein Kind Unterhalt, ein weiteres Kind wird im Wechselmodell 50:50 betreut.
Um wieviele Stufen höher kommt Mann, wenn nur für ein Kind Unterhalt bezahlt wird (kein Ehegattenunterhalt)?
Wirkt sich das im Wechselmodell 50:50 betreute Kind bei der Unterhaltsberechnung in der Höherstufung aus oder nicht? Es werden ja sog. Naturalleistungen erbracht.
Vater zahlt für ein Kind Unterhalt, ein weiteres Kind wird im Wechselmodell 50:50 betreut.
Um wieviele Stufen höher kommt Mann, wenn nur für ein Kind Unterhalt bezahlt wird (kein Ehegattenunterhalt)?
Wirkt sich das im Wechselmodell 50:50 betreute Kind bei der Unterhaltsberechnung in der Höherstufung aus oder nicht? Es werden ja sog. Naturalleistungen erbracht.