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Höherstufung bei Berechnung Kindesunterhalt
#4
(18-05-2009, 13:57)stafford schrieb: selbst wenn das kind 100 %ig von dir betreut würde, verteilt sich der unterhalt, den du bezahlen kannst auf beide kinder entsprechend der altersstufe.

Aber Vorsicht, wenn es um die Unterhaltshöhe für ein weiteres Kind geht, versuchen Richter gerne, ein selbst betreutes Kind aussen vor zu lassen. Dies vor allem in dem Szenario, wenn der Pflichtige in neuer Partnerschaft ist und die neue Partnerin verdient. Dann heisst es, der Unterhalt für dieses Kind würde doch von einem Dritten gedeckt, deshalb könne es nicht in Berechnung mit einfliessen.

In so einem Fall genau wie in allen anderen Fällen niemals zu einem Vergleich bequatschen lassen, sondern ein Urteil verlangen und damit eine Instanz höher gehen.
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RE: Höherstufung bei Berechnung Kindesunterhalt - von p__ - 18-05-2009, 14:01

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