09-09-2014, 16:28
(09-09-2014, 15:06)Austriake schrieb: Dann wird jede aussereheliche Nummer
Seit fast 20 Jahren ist es kein Unterschied mehr, ob eine Tat innerhalb oder ausserhalb der Ehe stattfindet. Auch eine "innereheliche Nummer" kann dich ebenso reinreiten.
Bemerkenswert ist die Chronologie der Verschärfungen. Ein Highlight war 1997, als Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung in §177 StGB zusammengefasst wurde und inhaltlich beträchtlich erweitert. Mit einer Verjährungsfrist von 20 bis 38 Jahren. Schon 2002 kam noch eine Ausweitung des Schmerzensgeldes dazu.
Beim Straftatbestand Körperverletzung fehlt dieser Eifer. Mit Ausnahmen: An Jungenbabys herumzuschneiden wurde explizit straffrei (schamhaft und verlogen im BGB versteckt, §1631d BGB), Beschneidung bei Mädchen explizit strafverschärft (siehe §226a StGB).