09-09-2014, 19:09
Ich habe mich unpräzise ausgedrückt. Der Bedarf sowie das Einkommen werden für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einzeln ermittelt und dann verteilt und verrechnet. Deine pauschale Herangehensweise ist mit dem Sozialrecht nicht kongruent.
Im Übrigen ist deine Frage beantwortet. Bei dieser Konstellation ist nicht mehr herauszuholen, sofern das Jobcenter richtig rechnet und sich rechtskonform verhält. Sofern sie nicht schon Leistungen aus dem Bildungspaket anzapft, ist das die einzig verbleibende Option noch etwas zusätzlich zu bekommen, was sie von Rechts wegen beanspruchen kann.
Im Übrigen ist deine Frage beantwortet. Bei dieser Konstellation ist nicht mehr herauszuholen, sofern das Jobcenter richtig rechnet und sich rechtskonform verhält. Sofern sie nicht schon Leistungen aus dem Bildungspaket anzapft, ist das die einzig verbleibende Option noch etwas zusätzlich zu bekommen, was sie von Rechts wegen beanspruchen kann.