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Mutter will Namensänderung der Kinder
#1
Hallo Liebe Gemeinde,

es ist mal wieder so weit und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll ?
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben ?
Letztes mal habt ihr mir emotional sehr geholfen, DANKE nochmals dafür !!

Habe heute Post vom Amtsgericht bekommen mit bitte um Stellungname.
Die liebe Mutti möchte jetzt das meine Kinder den Nachnamen des Ehemannes bekommen.
Sie selbst hat einen Doppelnahmen, also Nachnahmen der Kinder und des Ehemannes.

Hatte schon mal vor zwei Jahren das Thema mit dem Jugendamt, nachdem ich es begründet habe warum ich es nicht möchte,
hatte ich bis heute Ruhe.

Die Frau hat wirklich alles dafür getan das sich die Kinder von mir entfremdet haben.( Meine Kinder leben ca. 700 Km entfernt von mir )

Hier ist der Brief den ich erhalten habe.

Wir bestellen uns für die Antragssteller, in deren Namen wir beantragen.

den Antragstellern Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung
des Unterzeichners als Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen.

In der Sache selber werden wir beantragen,

die Zustimmung des Antragsgegners zur Namensänderung des Antragstellers zu( Kind 1.) und des Antragstellers zu (Kind 2.) dahingehend zu ersetzen, dass der Antragsteller zu 1.) und der Antragsteller zu 2.) künftig den Familiennamen " XY" fuhren.

Begründung:

Sowohl der Antragsteller zu 1.) als auch der Antragsteller zu 2.) sind die Kinder ihrer gesetzlichen Vertreterin sowie des Antragsgegners. Der Antragsteller zu 1.) ist am 05.11.1998 geboren.
Der Antragsteller zu 2.) ist am 08.05.2001 geboren.


Die gesetzliche Vertreterin der Antragsteller und der Antragsgegner sind geschiedene Eheleute. Beide Antragsteller leben bei der Kindesmutter, die mit Herrn XY in zweiter Ehe verheiratet ist. Aus dieser Ehe ist der am 18.07.2007 geborene Sohn Max hervorgegangen.


Seit Sommer 2007 besteht zwischen den Antragstellern und dem Antragsgegner kein Kontakt mehr. Durch Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht 29.11.2008, wurde die elterliche Sorge für die Antragsteller auf die Kindesmutter übertragen. ( freiwillig des Fiedenswillen )


Nachdem zwischen den Kindern und dem Antragsgegner seit nahezu fünf Jahren kein Kontakt mehr besteht, haben die Kinder jedweden Bezug zum Kindesvater verloren. Mit dem Bezugsverlust ging einher, dass sie den Ehemann der gesetzlichen Vertreterin als Vater ansehen und sich bei beiden Kindern immer mehr der Wunsch manifestiert hat. den Namen "XY" zu tragen. Der Wunsch der Kinder spiegelt sich u. a. darin wieder, dass sie ihren Namen auf Briefen und in Schulheften bereits mit "XY" angeben.


Es ist der innigste Wunsch der beiden Kinder, künftig den Namen "XY" zu tragen. So hat sich der Antragsteller zu 2.) bereits im letzten Jahr zu seinem Geburtstag gewünscht, "YX" heißen zu dürfen.


Da -wie gesagt- keinerlei Kontakte mehr zum Antragsgegner bestehen, hat die gesetzliche Vertreterin der Antragsteller über das Jugendamt versucht, Kontakt zu dem Antragsgegner aufzunehmen, damit dieser gegebenenfalls der Namensänderung zustimmt. Der Antragsgegner war jedoch nicht dazu zu bewegen, über seinen Schatten zu springen, so dass eine gerichtliche Entscheidung geboten ist.


Den Antrag auf Bewilligung begründen wir schließlich wie folgt:


Die Antragsteller sind nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Verfahrenskosten aufzubringen. Insoweit wird auf die beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen.


Sollte das Gericht weitere Darlegungen oder Beweisantritte für erforderlich halten, so wird höflich um einen entsprechenden richterlichen Hinweis gebeten.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei


Warum ich mich weigere ist einfach :

1. Ich würde ja zustimmen, wenn die Kinder mal mit mir Kontakt aufgenommen hätten
und mir es glaubwürdig gemacht hätten, aber ich weiß das Sie die Kinder beeinflusst hat und ich will nicht, dass auch noch das letzte Band durchschnitten wird.

2. Habe auch schon mit dem Ehemann gesprochen und habe ihn gesagt, dass wenn meine Kinder seinen Nachnahmen tragen sollen,
dann soll er Sie auch adoptieren !!
Seine Antwort war, "denn wäre ich ja für drei Kinder unterhaltspflichtig."

3. Wenn die beiden so für das Wohl der Kinder besorgt sind,
warum hat Er dann nicht den Nachnahmen der Kinder bzw. seiner Ehefrau angenommen ?

4. Wenn sie sich Scheiden lassen und Frauchen heiratet wieder,
haben die Kinder einen Nachnahmen der sie weder mit der Kindesmutter geschweige denn noch mit mir verbindet.

5. ich weiß das sie ihren Zweitnahmen loswerden will und deshalb die Kinder jetzt den Namen xy annehmen sollen.
Sie hatte mir selbst mal gesagt das Sie auf diesen scheiß Namen keinen
bock mehr hat und das sie es mit dem Doppelnahmen nur wegen den Kindern gemacht hat.


Mein Problem ist jetzt, dass ich einfach keine Kraft mehr besitze für den
Kampf hier. Unterhaltsschulden, Arbeitsamt, Jugendamt usw. , dass macht mich alles fertig !!!
Glaubt ihr ich habe eine reale Chance ?
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#2
Guckst Du hier: http://www.rechtslupe.de/familienrecht/n...ern-321123

Ich würde beim FG die Ablehnung des VKH-Antrages wegen der mangelnden Erfolgsaussicht beantragen, da Du nicht beabsichtigst, einer Namensänderung zuzustimmen und eine Notwendigkeit entsprechend § 1618 Satz 4 BGB nicht gegeben ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Unter Beachtung des unten genannten Paragraphen dürftest du wenig Chancen haben. Du hast keinen Kontakt zu den Kids, diese wachsen in einer "neuen" Familie auf und das scheinbar recht glücklich. Insofern ist es auch nur logisch, dass sie an dieser voll teilhaben wollen.
Deine Weigerung kann ich daher auch wenig nachvollziehen. Offensichtlich verbindet deine Kinder und dich nichts mehr, abgesehen von Unterhaltszahlungen.


§ 1618
Einbenennung

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.
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#4
Namensänderungen waren früher mal gelegentlich durchsetzbar, in jüngerer Zeit muss man schon sehr schwere Begründungsgeschütze auffahren, um sie gegen den Willen des anderen Elternteils durchzusetzen. Ausser, der ist nicht sorgeberechtigt und das Kind hat nicht seinen Nachnamen.

An dieser juristischen Lage hat sich seither nichts geändert: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=783
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#5
@Jessy

Deine Einschätzung ist schlicht falsch. Weder das von Dir aufgeführte, noch die Begründung im VKH-Antrag lassen ein hinreichendes Erfordernis für eine Umbenennung erkennen.

Nicht die Frage, ob die Weigerung des TE nachvollziehbar ist, ist relevant, sondern ausschließlich, ob ein entsprechendes Erfordernis vorliegt.

Insofern bleibe ich bei meiner Empfehlung an den TE.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Sorry, hatte überlesen, dass die Kinder ja ehelich geboren sind, daher bisher wohl den Ehenamen/Vaternamen tragen.
Bei unehelichen Kids ohne gemeinsames Sorgerecht, die den Mädchennamen der Mutter tragen, hat der KV nämlich wenig bis nichts zu melden.
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#7
(09-05-2012, 16:51)Jessy schrieb: Bei unehelichen Kids ohne gemeinsames Sorgerecht, die den Mädchennamen der Mutter tragen, hat der KV nämlich wenig bis nichts zu melden.

Richtig: Deshalb hatte ich mich gegen die Einbennung meines Kindes nicht gewandt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Ob früher oder später, je mehr Abänderungsanträge auf Zeit gestellt werden den Nachnamen abändern zu lassen, desto näher rückt der Termin das das auch passiert.
Es muss nur bedingt begründet werden warum der Nachname abgeändert werden will, sondern es muss immer begründet werden, warum das nicht geschehen soll.
Aus Erfahrung: Nachnamen werden auf Antrag abgeändert, sich dagegen zu wehren nahezu ohne Erfolgsaussicht. In den wenigsten Fällen bedarf es eines gerichtlichen Vorgangs, Ordnungsamt sei dank. Die ändern reihenweise die Identitäten der Kinder ab, ohne mit der Wimper zu zucken. Sind ja auch nicht die eigenen Kinder. Dann ist es ja auch egal.

Eine ergänzende Frage. Sollte sich das Kind im späteren Verlauf selbst dazu entscheiden seinen Geburtsnamen wieder zurück haben zu wollen, weil sein Nichtvater
schlichtweg nunmal nicht sein Vater ist. Könnte ein Kind in solch einem Fall z.B. auf Antrag seinen ursprünglichen Geburtsnamen wieder zurück erhalten, einfach weil das Kind das selbst so will?

Würd mich mal interessieren.
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#9
So, habe jetzt mein Schreiben fertig, mal gucken was kommt !?

Danke an alle !!!
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#10
Hallo,

um dir eins zu sagen egal ob die KM es schafft die Namen deiner Kinder zuändern oder nicht es bleiben immer deine Kinder.
Und auch wenn du momentan keinen Kontakt zu ihnen hast und diese beeinflusst werden, werden diese Kinder auch erwachsen und denken selber und lassen sich dann nicht mehr beeinflussen.

Ich kann mir schon vorstellen, dass Kinder so heißen möchten wie Stiefvater, Halbgeschwister und Mutter. Weil sie auch "richtig" zu dieser Familie dazugehören wollen.
Ich weiß nicht ob es nicht besser wäre dieser Namensänderung zuzustimmen, denn im wesentlichen ändert es nichts es bleiben deine Kinder.
Vielleicht werden sie gar nicht so beeinflusst wie du meinst. Vielleicht ist das nur deine Sichtweise. Wenn du seit langer Zeit keinen Kontakt zu ihnen hast warum auch immer ist es ja verständlich das sie ihren "Vater" also der der sie groß zieht durch den Namen mehr an sich binden wollen.

Nicole (Frau von Bernie)
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#11
(09-05-2012, 22:32)Bernie schrieb: Und auch wenn du momentan keinen Kontakt zu ihnen hast und diese beeinflusst werden, werden diese Kinder auch erwachsen und denken selber und lassen sich dann nicht mehr beeinflussen.

Tun sie das und hast du da eigene Erfahrungen? Ich habe, und die schnellen Gemeinplaetze wie der oben Zitierte werden nicht wahrer.

Zitat:Ich weiß nicht ob es nicht besser wäre dieser Namensänderung zuzustimmen, denn im wesentlichen ändert es nichts es bleiben deine Kinder.

Du weisst offensichtlich nicht. Wuerde die Meinung eines Richters genuegen, dich in die Realitaet zurueckzuholen? Ich habe diesen Versuchungen in der Verpackung wie du sie ihnen gibst nachgegeben. Ich will jetzt nicht noch darauf herumreiten, wie es mir damit ging - ich war der Meinung, OK das Kind "moechte es". Die o.g. Richterin wertete diese meine Entscheidung - und dabei fragte niemand mehr nach den Bewegrgruenden - als Desinteresse am Kind. Mit entsprechenden Folgen im Urteil zur Sache.

Zitat:Wenn du seit langer Zeit keinen Kontakt zu ihnen hast warum auch immer ist es ja verständlich das sie ihren "Vater" also der der sie groß zieht durch den Namen mehr an sich binden wollen.

Ruehrend. Er ist nicht ihr Vater und er wird es nie sein. Punkt.
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#12
@nicole

Ich konnte nichts machen, als mein Kind einbenannt wurde. Ich habe zufällig beim einem Umgangsverfahren erfahren, dass es einen anderen Namen bekommen hatte. Komisch, was Du so an Argumenten anführst, war genau das, was die Richterin mir damals auch sagte und ich solle mich doch freuen, dass mein Kind (auch weit weg) eine männliche Bezugsperson im täglichen Leben habe. Na ja, richtig gefreut habe ich mich damals wohl nicht; aber mir schlechte Laune machen mit ´ner Sache, die ich nicht ändern konnte? Nö, auch nicht mein Ding. Inzwischen ist die Ehe der KM gescheitert und mein Kind trägt den Namen eines LAG seiner Mutter. Was meinst Du, gibt es jetzt einen Grund zur Freude?

Ich bin halt etwas kritisch, wenn lediglich die Oberfläche poliert wird, damit die Realität nicht mehr offensichtlich ist...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
Ich möchte einfach nicht, dass meine Kinder irgendwann mit einen Namen dastehen der sie weder mit der Kindesmutter geschweige denn mit mir in Verbindung bringt .Ich weiß das bei denen Zuhause auch der Baum brennt !!!Ich habe um meine Kinder gekämpft und leider verloren. Ich war damals jung und unerfahren gewesen und Anwälte und Gerichte haben mich damals sehr eingeschüchtert. Heute bin ich so gefestigt, das ich damals bis zum OLG gegangen wäre. Ich bin in der geschlossenen Psychiatrie gelandet und danach über ein Jahr in Psychiatrischer Behandlung gewesen !!! Ich will kein Mitleid erwecken, sondern nur Verständnis warum ich jetzt so reagiere .
Ich fühle mich in meiner persönlichen Identität berührt und glaube, das dass durchtrennen des
Namenbandes Teil eines Versuches ist, mich aus dem Leben meiner Kinder zu verdrängen.
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#14
Das IST TATSÄCHLICH der Versuch (und nicht nur der Versuch..), Dich aus dem Leben der Kinder zu drängen. wenn Du es schon nicht verhindern kannst, lass es Dir wenigstens gut bezahlen. Wenn Die Kindesmutter will, dass die Kinder den Namen des Mr. Next tragen, dann soll Mr. Next die Kinder gefälligst adoptieren. Wenn er das nicht will, soll er es eben lassen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
Meine Kinder wurden auch einbenannt. Aber ohne Streit und Stress, da ich selbst mit neuer Ehe auch einen neuen Namen annahm. Die Kinder mussten hierfür in ihrem zarten Alter bereits mit unterschreiben.

Namen sind Schall und Rauch. Was mich aber ärgert ist das der Stiefvater nun aufgrund der Namengleichheit s[/u]ich als Sorgeberechtiger ausgeben kann und dies auch scheinbar ausnutzt.
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#16
(10-05-2012, 01:24)IPAD schrieb: Namen sind Schall und Rauch.

Das sehe ich ganz anders!
Namen sind ein sehr wichtiger Teil der Identität.
Insbesondere dann, wenn Kinder und Elternteile nicht zusammenleben.
Der Familienname wird um so wichtiger, je weniger Kontakt besteht. Durch ihn wird den Kindern, vor allem später, immer bewusst sein, dass sie einen Vater haben. Aller Voraussicht nach werden sie auch, sobald sie erwachsen sind, den Kontakt zu ihm suchen.

Mein ältester Sohn (inzwischen über 20) trägt einen Namen nach ausländischem Recht (Doppelname ohne Bindestrich).
Im Alltagleben lässt er meist den von der Mutter gegebenen Namensteil weg, obwohl dies rechtlich eigentlich nicht zulässig ist.

Auch wenn wir wenig Kontakt miteinander haben (der Junge lebt in Südamerika), so verbindet uns doch immer der gleiche Nachname.

Das finde ich, ist sowohl für ihn als auch für mich sehr wichtig.


--

Zu der Stellungnahme zum Prozesskostenhilfeantrag.

@wackelpudding hat schon alles geschrieben.
Der Antrag lässt keine Erforderlichkeit zur Einbenennung erkennen.
Hier muss eigentlich nur geantwortet werden, dass man eine Einbenennung ablehnt.
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#17
(10-05-2012, 07:14)Dzombo schrieb: Brauchen besagte Kinder eigentlich anwaltliche Vertetung in der Sache?
Ich denke nicht.
Anwaltszwang gibt es nur beim Unterhalt und bei der Scheidung.
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#18
Hallo,

ich habe mit meinem Posting eher eine Situation beschrieben die ich aus meinem persönlichen Umfeld kenne. Wo die Tochter einer Freundin den Namen des Stiefvaters angenommen hat weil sie seit sie auf der Welt war von ihm groß gezogen wurde. Der Stiefvater hat auch gesagt dass er das Kind adoptieren würde. Er war seit der Schwangerschaft mit der KM zusammen und hat die Kleine wie sein eigenes Kind angenommen.
Der leibliche Vater hat der Adoption erst nicht stattgegeben. Mit dem Kind wollte er aber keinen Kontakt haben. (Dies kam aus unzähligen Schreiben durch den Vater immer hervor) auch hat er vor Gericht das Sorgerecht freiwillig abgegeben (auch wenn er durch Richter und Anwalt belehrt wurde das er das nicht muss) er hat aber gesagt das er mit dem kind nichts zu tun haben will und das Sorgerecht abgeben will.
Er hat nie Unterhalt gezahlt. Sie haben dann die Namensänderung beantragt und dieser wurde auch stattgegeben. Den Stiefvater hat es nie interessiert ob der der leibliche Kindesvater Unterhalt zahlt oder nicht, weil er seiner Tochter alles ermöglicht hat. Letzendlich hat es ihn dann auch nicht interessiert ob der leibliche Vater der Adoption stattgibt oder nicht, denn er wollte sowieso nie was mit dem Kind zu tun haben und hat nie Kontakt gesucht hat. Für den Stiefvater war es einfach sein Kind und sie haben ein tolles Verhältnis.
Nach ca. 2 Jahren hat der leibliche Vater der Adoption dann doch zugestimmt. er ist damals ans Jugendamt herangetreten (mit Hilfe die Mutter damals beim ersten Mal versucht hat die Einwillligung zu bekommen). Das Kind ist mittlerweile 23 und wusste von kleinst an das es einen leiblichen Vater hat. Man hat dem Kind nie verwehrt Kontakt aufzunehmen oder sonst was und tut es bis jetzt nicht.

Klar gibt es Fälle, wo die Km gezielt versucht mit solchen Sachen versucht Kinder und Väter auseinanderzubringen. Aber sicherlich gibt es auch andere Fälle.
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#19
Und wo paßt Dein Beispiel jetzt zu Situation des TE? Und inwiefern ist es für ihn hilfreich?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
(09-05-2012, 13:46)Zahlemannundsöhne schrieb: 2. Habe auch schon mit dem Ehemann gesprochen und habe ihn gesagt, dass wenn meine Kinder seinen Nachnahmen tragen sollen,
dann soll er Sie auch adoptieren !!

Sehe ich genau so!

Viele Männer dieser Art kriechen ihrer Neuen in den Hintern und wünschen sich auf der anderen Seite, nicht wirklich für das "Kindeswohl", also rechenbar in "Penuntzen" aufkommen zu müssen.

Was hasse ich diese Schwanzträger!

Schreib also einfach, dass Du dem nicht zustimmst. Ohne Begründung!
Fertig!
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