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Namensänderung meiner Kinder
#1
Frust-Tweet

Ich habe heute man bei dem Standesamt angerufen, wo meine ex die Namensänderung der gemeinsamen damals ehelichen Kinder beantragt und durchgeführt hat.

Ich hatte es fast schon befürchtet, aber nun wenigstens Gewissheit. Meine Kinder sind nicht mehr meine Kinder.

Seit der Scheidung Zahle ich zwar für zwei Personen, jedoch haben diese, auch auf dem Papier nichts, aber auch rein gar nichts mehr mit mit zutun.

D.h. bei einer Namensänderung wird der Vater nicht nur aus dem Leben gestrichen sondern auch die Geburtsurkunde wird mit Hilfe der Behörden gefälscht.

Sorry, dass ich hier meinen Müll ablade, aber nur weil ich mich hab Scheiden lassen und meine Ex mir daraus einen Strick gedreht hab find ich es unfassbar, dass es "rechtens" ist den "erzeuger" nur für Zahlungen zu verpflichten und alles, wirklich alles was einem Lieb und teuer war zu vernichten, zu löschen und in den Dreck zu Ziehen. Sollte mal hier eine "ach so tolle Mutter" sich hier mal auf Spurensuche machen und schauen, was "frau" so alles machen kann so hoffe ich, dass diese diesen Tweet ließt und sieht, was einem fühlenden Menschen durch so eine Aktion angetan wird.
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#2
Bei gemeinsamem Sorgerecht ist eine Namensänderung nicht so einfach möglich. Wurde dir das Sorgerecht entzogen?
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#3
Du darfst froh sein, wenn sie ihren vorherigen Namen wieder angenommen hat. Immerhin hat das dann auch noch einen Bezug.

Das ganze kann ja noch weiter gehen. Meine liebenswerte Ex heiratete, übernahm wie mein Kind dessen neuen Sozialvaters Nachnamen. Inzwischen sind die dort geschieden und mein Kind hat den Nachnamen von nem Typen, der weder bezahlen muss, noch Vater des Kindes ist. Deinen Satz, meine Kinder sind nicht mehr meine Kinder, kann ich bestens nachvollziehen.
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#4
_P: Nein und Ja. Im Grunde habe ich bei der Scheidung das Sorgerecht "abgegeben".  Richterin Fragte mich, ob ich was dagegen hätte, da meine damalige "Noch-Frau" das alleinige Sorgerecht beantragte.
Bevor ich nun wieder Posts lese wie "selber Schuld" oder , "Dass hätte ich nie gemacht"

Ich wollte es friedlich regeln, da ich die Scheidung eingereicht hatte. Ja, dass und nur das war mein Fehler...!

Es ist schwer nachzuvollziehen, wenn man / frau  nicht selber in einer solchen Situation war.
Kinder hatte Angst, da es aufgrund der Trennung Streit gab.
Kinder hatte angst Mutter zu verlieren, da ich ausgezogen bin.
Kinder nahmen Position der KM ein, da ich nicht ausgenutzt werden wollte und meinen RA bat, da ich nicht weiter kam, mich zu vertreten.
Kinder hatten hass auf mich, da ex tips von Ihrem damaligen spielgefärten bekam, der dummerweise Blaue Uniform trägt und weis, wie man einen Mann min. 1/2 Jahr handlungsunfähig macht.
Kinder brachen nach beschimpfungen und verunglimpflichungen Kontakt ab, nachdem KM immer "bessere" und "coolere" Männer mit nach hause brachte.


Durch o.g. Aktionen konnte Sie mit den Kinder umziehen oder auf dem Standesamt mit einer guten Geschichte und der Aussage meines ältesten den Familiennamen und sogar den ersten Vornamen ändern bzw. löschen lassen.

Fakt: Wenn Dir innerhalb von einem Jahr so viel Scheisse um die Ohren geflogen ist und Du siehst, dass das gemeinsame Sorgerecht in BRD nur ein begriff aber nichts handfestet ist; Was sagst Du dann bei der Scheidung? Also ich bin realist und da sie all das trotz gemeinsamen Sorgerecht machen konnte, dann ist es aus meiner Sicht für mich nichts wert.

Sorry, die Namensänderung wurde natürlich von ex und 1.Kind erst dann beantragt, als Sie das alleinige Sorgerecht hatte. Davor wäre es ja nicht so einfach geangen.
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#5
Aus dieser Ehe entsprang auch ein weiteres Kind und zu meinem Erstaunen hörte ich aus dem nahen Angehörigenkreis der Mutter, das der werte Ex Ehemann kein Interesse daran hat, mein Kind zu sehen, noch sein eigenes. Mir tut mein Kind leid. Zum 2.ten Mal den Vater verloren. Und inzwischen ist mein Kind auch überbordernd fett geworden, sieht aus wie gemästet.
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#6
Ja. Erst die ursprünglichen Wrzeln löschen und verdorren lassen und dann gaaanz schnell ersatz beschaffen.
War bei mir ähnlich. Erst: Dein Vater ist das schlechteste, was auf gottes erde wandelt. Dann, juhu ich werde bald wieder großer Bruder (wobei ich bis heute noch nicht den genauen umstand mitbekommen habe, da Sie wohl doch nicht schwanger war). Dann, der holt mich und 2tes Kind mit Motorrad ab. und, und, und.....
Ja, beständigkeit sieht anders aus. Und warum ich die Zeugnisse nicht sehen sollte (siehe andere Tweets) habe ich natürlich mittlerweile unter der Hand erfahren. Junior ist in der 8ten sitzen geblieben, dann in der 9ten so schlecht, dass er vom Gyn gehen musste.
Und da ex nun auf das kleiner Kind setzt, da beim Großen vermutlich alles im allerwertesten ist, schickt KM es ins Gym, obwohl es nicht dafür geeignet ist.
Aber, was weis ich schon
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#7
Wie ist die Namensänderung bei deinem Kind egtl zu Stande gekommen?

Meins ging zunächst von meinem Nachnamen in den der Mutter über. Dazu behalf sie sich einer wirklich sehr kleinen Amtsstube in der Kreisverwaltung (sowas wie Jagd- und Fischereiwesen). Die hatten das mir nichts dir nichts vollzogen und ich hätte binnen einer Frist dagegen hätte klagen müssen. Ist ja nicht so, das es hier eines gerichtlichen Antrages bedarf, oder so. Namensänderung sind heute so einfach zu bekommen, wie ein neues Nummernschild für nen Pkw, Hersteller und Fahrgestellnummer bleibt dabei ja alles gleich.

Durch die darauffolgende spätere Heirat von ihr ging das mit dem Nachnamen frisieren ja dann noch vollautomatischer.
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#8
Sorry, aber mein Mitleid mit Dir hält sich arg in Grenzen (die Kinder hingegen tun mir bei solchen Eltern wirklich leid!):

Du hast nach Deinen eigenen Angaben

a) die Trennung herbeigeführt
b) das Sorgerecht abgegeben.

Was hast Du erwartet?

Daß die Mutter sagt: "Oh, das ist aber toll, daß Du mich/uns im Stich läßt! Da bin ich aber glücklich!"

Wenn ich das lese, was Du schreibst, dann bist Du ein typischer Vertreter der "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß"-Anhänger.

Simon II

(08-11-2016, 13:06)derPeter schrieb: Die hatten das mir nichts dir nichts vollzogen und ich hätte binnen einer Frist dagegen hätte klagen müssen. Ist ja nicht so, das es hier eines gerichtlichen Antrages bedarf, oder so. Namensänderung sind heute so einfach zu bekommen, wie ein neues Nummernschild für nen Pkw, Fahrgestellnummer bleibt ja die gleiche.

Sorry, aber so einfach ist es nicht!

Fallbeispiel aus 2013

Da muß noch mehr bei Dir schiefgelaufen sein.


Simon II
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#9
Sie hatte es geschafft, mit o.g. Hilfen, mich bei der Staatsanwaltschaft in Verruf zu bringen.
Somit hatte Sie wohl ein Schreiben von der Polizei, dass eine Anzeige gegen mich vor liegen würde.
Obwohl die Anschuldigungen in keinster Weise standhaft waren, konnte Sie meinen ersten davon überzeugen, dass ich Schuld an Ihrer Finanzieller Lage bin.
nachdem Sie das Sorgerecht nun hatte und Sie sich sicher sein konnte, dass Kind 1 mitziehen würde, hat Sie eine Namensänderung beim hiesigen Landratsamt beantragt und den wisch mit der Bestätigung der Anzeige eingereicht.
Wie bei Dir hätte ich mich äußern können, was ich auch tat, aber natürlich nicht ausreichte und hätte dann wie Du klagen müssen.
Das Schreiben, dass die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt habe ich 2 Monate nach der Fristablauf bekommen.... Uppps, zu spät
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#10
(08-11-2016, 13:15)fragender schrieb: Das Schreiben, dass die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt habe ich 2 Monate nach der Fristablauf bekommen.... Uppps, zu spät

Warum hast Du keinen Wiedereintritt in den vorherigen Stand beantragt, wenn Du das Schreiben nicht rechtzeitig bekommen hast?

Oder hast Du es selbst verbaselt?

Simon II
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#11
(08-11-2016, 13:08)Simon ii schrieb: Sorry, aber mein Mitleid hält sich arg in Grenzen!

Du hast nach Deinen eigenen Angaben

a) die Trennung herbeigeführt
b) das Sorgerecht abgegeben.

Was hast Du erwartet?

a) nicht die Trennung sonder ich habe die Scheidung eingereicht, nachdem ich herausgefunden habe, dass Ex drei Jahre mind. mehrere Männer über eine Fremdgehwebseite getroffen hat
b) nun, wie ich schon schrieb. Trotz Sorgerecht konnte Sie mit den Kindern umziehen, (da sie mit Ihrer Anzeige genügend Leute hintersich gebracht hatte), Sie die Kinder trotz gemeinsammen Sorgerecht an Schulen anmelden konnte. Sorry, ja man kann mir vorwerfen, dass ich heute jammere weil ich damals nicht psychisch stabil genug war um mit aller härte vorzugehen.
Aber mal ne Frage: Ich bin (so denk ich mal) normaler Bürger der BRD. Wenn Du zur Polizei gehst, weil deine Nochfrau mit den Kindern unbekannt umzieht und der gute Herr Dir sagt, dass er keine Anzeige aufnimmt, da eine Strafermittlung gerade am laufen ist und wenn Dein Anwalt Dir sagt, warte erst mal ab, bis das Verfahren abgelehnt wird, weil Du sonst für 5 bis 10 Jahre in den Bau kommst; was unternimmst Du dann? Vor allem, wenn Dir das Geld langsam aber sicher aus geht.
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#12
Willkommen im Club fragender. Ich hatte mich auch geäussert, sogar mehrfach. Erst bei Muttis zweiten Anlauf im 2.ten Trennungsjahr klappte das. Der Typ von der Behörde musste sich gedacht haben. Wenn ich jetzt nicht einfach zustimme, kommt die utte immer wieder. Was mit dem Kind passiert, ist dabei vollkommen egal. Wichtig ist, das möglichst wenig zu tun ist in der Behörde und man wieder in aller Gelassenheit dem Radioprogramm des Lokalsenders folgen kann.
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#13
(08-11-2016, 13:08)Simon ii schrieb: Sorry, aber so einfach ist es nicht!

Fallbeispiel aus 2013

Da muß noch mehr bei Dir schiefgelaufen sein.

Dein Beispiel hinkt, da es hier um eine Einebnung und nicht um eine öffentliche Namensänderung geht. Aber:

Zitat:" Nach der einheitlichen Rechtsprechung. der überwiegenden Obergerichte gilt:

Als für das Kindeswohl erforderlich im Sinne des § 1618 BGb ist eine Einbenennung anzusehen,"
Somit wären wir beim Thema: Bösere Ex, den man anzeigen muss. Gaaaanz schlecht für das Kind
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#14
(08-11-2016, 13:25)fragender schrieb: a) nicht die Trennung sonder ich habe die Scheidung eingereicht, nachdem ich herausgefunden habe, dass Ex drei Jahre mind. mehrere Männer über eine Fremdgehwebseite getroffen hat
b) nun, wie ich schon schrieb. Trotz Sorgerecht konnte Sie mit den Kindern umziehen, (da sie mit Ihrer Anzeige genügend Leute hintersich gebracht hatte), Sie die Kinder trotz gemeinsammen Sorgerecht an Schulen anmelden konnte. Sorry, ja man kann mir vorwerfen, dass ich heute jammere weil ich damals nicht psychisch stabil genug war um mit aller härte vorzugehen.

Ah, ok, dann sieht die Sache natürlich anders aus.

Falls Du das irgendwo schon geschrieben hattest, dann habe ich das überlesen. Sorry!


(08-11-2016, 13:25)fragender schrieb: Aber mal ne Frage: Ich bin (so denk ich mal) normaler Bürger der BRD. Wenn Du zur Polizei gehst, weil deine Nochfrau mit den Kindern unbekannt umzieht und der gute Herr Dir sagt, dass er keine Anzeige aufnimmt, da eine Strafermittlung gerade am laufen ist und wenn Dein Anwalt Dir sagt, warte erst mal ab, bis das Verfahren abgelehnt wird, weil Du sonst für 5 bis 10 Jahre in den Bau kommst; was unternimmst Du dann? Vor allem, wenn Dir das Geld langsam aber sicher aus geht.

Keine Ahnung!

Ich fand meine Situation schon schlimm; aber eine Steigerung ist anscheinend immer möglich.

Simon II
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#15
(08-11-2016, 13:27)derPeter schrieb: Willkommen im Club fragender.

Ja, und das verstehen Leute nicht, denen es nicht genauso ergangen ist.
Ja, es gibt diese und andere Möglichkeiten. Nur hast Du genau in dieser Situation die Möglichkeit, Ressourcen , das "Wissen" und die finanziellen Möglichkeiten.
Glaubt mir, auch wenn ich als Jammerlappen rüberkomme. Mann wird verarscht, wo Frau nur kann.
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#16
(08-11-2016, 12:35)fragender schrieb: dass das gemeinsame Sorgerecht in BRD nur ein begriff aber nichts handfestet ist

Wenn dir der Regelungsumfang des Sorgerechts zu schwach ist und nur symbolisch, dann darf auch die Namensänderung (eine sorgerechtliche Angelegenheit) keinen Stellenwert bei dir haben und du musst sie als das werten, was sie ist: Als nur symbolische Umetikettierung.

Lass doch der Ex ihre Etiketten, ihre Siegessymbole, ihren Trompeten. Das ist wie ein archaischer Ehrbegriff: Viel Schall, kein Inhalt bzw. nur einer, der die Leute in Regeln und Fallen hineintricksen soll, in denen man sie leichter ausnutzen kann. Pfeif auf den Ehrschwachsinn und Symbole. Halte dich nur an den Inhalt. Bemühe dich nur um das, was den Inhalt betrifft.

Der Verlust der Beziehung zum Kind ist viel bitterer, das ist Inhalt statt Symbol. Weitere Inhalte sind das Geld, das von dir kommt. Diese Ressource der Ex und dem Staat zu entziehen kann man immer machen, auch wenn das Kind längst den Bach runter ist.

Ich hatte nie das gemeinsame Sorgerecht. Aber es war lustig, zu welcher Aktivität es die Ex getrieben hat, als ich es mal beantragte. War natürlich zwecklos, aber wenn plötzlich 10 Seiten lange bemühte Stellungnahmen der Gegenseite eintrudeln, sieht man dass schon der Antrag Spass machen kann :-)
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#17
geb ich Dir Recht p_. Die Etikette oder der Stempel oder Name oder was auch immer ist Schall und Rauch... eigentlich
Ich möchte nur einen Tweet an jene KM hinterlassen, wie weit Sie es,aus was auch immer heraus , bringen.
Fakt ist für mich, dass ich mich innerlich frage, ob diese Kinder noch meine Kinder sind.
Denn: in Erinnerungen habe ich bei beiden den ersten Atemzug erlebt, zumindest beim zweiten das erste Baden vollzogen, ..... 9 und 14 Jahre mit redlich mühe gegeben und heute? Schauen diese mich nicht mehr mit dem A... an. OK, woher das kommt weis ich. Aber das die GEBURTSURKUNDE von meinem Namen befreit wurde ist für mich persönlich schmerzhaft.
Wenn ein Kind größer wird und einen Partner hat, dann hat ein Vater schon damit zu kämpfen, los zu lassen. Aber das so ein §$TWRT$%T$§%QE Beamter einfach her geht und aufgrund einer Lüge und Manipuplation die Geburtsurkunde verändert; das will mir nicht runter.

ABER: zahlen, dass darf man schön weiter. Obwohl es nun auch Behördlich nicht mehr meine Kinder mehr sind. Ist schwer zu schreiben, was in einem innerlich vor geht.

Wenn ich schon soweit wäre, dass ich aus Überzeugung sagen könnte, dass ich nicht Vater sondern Erzeuger und meine Kinder nicht meine Kinder sondern mein Erzeugnis sind. Aber davon bin ich wohl noch weit entfernt.
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#18
Was ist schon jammern? Wenn man das mit Müttern machen würde, gehen die auch kotzen. Das mit dem Nachnamen bei meinem Kind war zur Geburt eine private Vereinbarung zwischen der Mutter und mir. Sie bekam den Vornamen, ich den Nachnamen. Erst das Sorgerecht weg, dann das Kind weg, zu guter letzt den Nachnamen weg. So radiert man dich aus dem Kopf des Kindes. Gehirnwäsche für ein Kleinkind.

@p__
Sich so von dem Nachnamen zu lösen wie du, bekomm ich nicht hin. Mein Kind mit fremder Leuts Nachnamen zu wissen, sorgt bei mir durchaus für ein unbehagliches Gefühl mit nem richtig fadem Beigeschmack.
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#19
(08-11-2016, 14:16)fragender schrieb: Fakt ist für mich, dass ich mich innerlich frage, ob diese Kinder noch meine Kinder sind.

Auch das sind Begrifflichkeiten. Frage dich besser, wie du Kontakt zu ihnen herstellst und wenn das nicht mehr drin ist, wie du die Geldhähne zudrehst.

Und in der Geburtsurkunde bleibst du unauslöschlich als Vater drin stehen. Wäre mir aber auch egal. Vaterschaft begründet sich nicht durch Papier.
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#20
(08-11-2016, 14:47)p__ schrieb: Auch das sind Begrifflichkeiten. Frage dich besser, wie du Kontakt zu ihnen herstellst und wenn das nicht mehr drin ist, wie du die Geldhähne zudrehst.

Und in der Geburtsurkunde bleibst du unauslöschlich als Vater drin stehen. .... Vaterschaft begründet sich nicht durch Papier.

Ich weis, Du bist Richter. Von daher kann ich Deinen Standpunkt, für Dich, anerkennen und akzeptieren.

Ich als normalbürger, der mit dem Gesetz nicht so bewandert ist und diese Trennung emmotional / fachlich nicht so hinbekommt, ist das etwas schwerer.

Vom Gefühl her kommt es mir mittlerweile so vor: Durch eine Scheidung werden die Kinder zu einer Sache. Es gibt Wörter wie "die Kosten der Verfahrenssache" oder "Verfahrensbeistand (Anwalt der Kinder)" und lauter solcher lustigen Dinge.

Wegen der Geburtsurkunde: Meine Kinder sind als XXX auf die Welt gekommen. Du bekommst diese Urkunde kurz nach deren Geburt und da steht halt XXX. Dann lässt Du Dich scheiden und durch blödheit oder schlechtheit oder was auch immer wird XXX herausgenommen und durch YYY geändert.
Wenn ein Kind mit einem gewissen alter heiratet, dann  steht in der Heiratsurkunde Kind XXX heiratet und heißt nun ZZZ. OK.
Klar, bleibe ich als "Erzeuger" drin stehen, damit wer auch immer nachweisen kann, dass ich zu Unterhaltverpflichtet werden kann / bin.

Wegen dem Geld und Umgang oder Askunft, dass sind andere Themen, die hier von meiner Seite nicht her gehören.
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#21
Zur Hochzeit heisst es dann.
Möchtest du Peter Koschmieder, vormals umbenannt in Andreas Schenkelklopfer, geboren als Rainer Balsam, die hier Anwesende ..., züchtigen und mit Nachbars Nachnamen beschimpfen, bis das das Ende des Telefonbuches erreicht wurde, so antworte mit: Is mir egal.
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#22
(08-11-2016, 15:03)fragender schrieb: Klar, bleibe ich als "Erzeuger" drin stehen, damit wer auch immer nachweisen kann, dass ich zu Unterhaltverpflichtet werden kann / bin.

Irgendwann kommt die Zeit, dann kannst du dich deinen Kindern wieder in Erinnerung bringen: wenn das Sozialamt jemanden sucht, dem es die Kosten für deinen Pflegeheimplatz aufbürden kann.

Dann wirst du das Amt dezent drauf verweisen können, dass da ja mal zwei Kinder....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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