10-09-2014, 05:14
Möglicherweise habe ich dich missverstanden.
Wenn die Mutter mit ihren sieben Kindern einen Bedarf von 2500 Euro (inclusive warmer Wohnung) hat, dann würde, wenn der Vater etwas KU zahlt, zB 200 Euro, die Mutter 200 Euro weniger Hartz4 bekommen, also statt 500 Euro nur noch 300 Euro. Aber hat die Mutter mit ihren sieben Kindern einen Bedarf von 2500 Euro oder 3157 Euro?
Welchen Bedarf hat die Mutter mit ihren sieben Kindern. Iglu macht hier widerprüchliche Angaben. Einerseits schreibt er
(10-09-2014, 01:32)sorglos schrieb: Jedes Einkommen - auch evtl. gezahlter KU - würde verrechnet werden. Ob der Vater was zahlt oder nicht, spielt hier überhaupt keine Rolle.Meinst du "Was der Vater zahlt, kriegt die Mutter weniger von der ARGE."?
Wenn die Mutter mit ihren sieben Kindern einen Bedarf von 2500 Euro (inclusive warmer Wohnung) hat, dann würde, wenn der Vater etwas KU zahlt, zB 200 Euro, die Mutter 200 Euro weniger Hartz4 bekommen, also statt 500 Euro nur noch 300 Euro. Aber hat die Mutter mit ihren sieben Kindern einen Bedarf von 2500 Euro oder 3157 Euro?
Welchen Bedarf hat die Mutter mit ihren sieben Kindern. Iglu macht hier widerprüchliche Angaben. Einerseits schreibt er
(09-09-2014, 19:09)the notorious iglu schrieb: Der Bedarf sowie das Einkommen werden für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einzeln ermittelt und dann verteilt und verrechnet. Deine pauschale Herangehensweise ist mit dem Sozialrecht nicht kongruent.Andererseits schreibt er
(09-09-2014, 22:57)the notorious iglu schrieb: Den Bedarf kannst du einfach selbst ausrechnen:Ich sehe darin einen Widerspruch. Bin ich doof?
Regelbedarf Erwachsener
+ Regelbedarf der Kinder in den jeweiligen Altersstufen
+ Mehrbedarf für Alleinerziehende
+ angemessene Kosten der Unterkunft laut Richtlinie der jeweiligen Kommune