14-09-2014, 21:28
aaaaalso....ich habe die anwaltskosten + mwst f. FG komplett mit mwst-rückerstattung in der steuererklärung voll anerkannt bekommen, selbst der steuerprüfungsexperte konnte meinen ausführungen nicht kontern: der ra hat mwst berechnet als gewerbetreibender und ich als gewerbetreibender habe diese mwst, wenn diese berechnet wird in der ust-voranmeldung korrekt und in der ekst den nettobetrag angegeben. somit konnte er nicht anders! (obwohl er stirnerunzelndgrinsend gesagt hat...ich habs auch schon hintermir....das spricht bände...)
allah sei mit euch!
bb
netlover
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