15-09-2014, 05:13
@netlover
Aufwendungen für Rechtsanwalt im Rahmen von Scheidung sind allenfalls außergewöhnliche Belastungen, wenn die Angelegenheit Existenzgefährdend wird.
Ein Vorsteuerabzug ist damit in keinem Fall gegeben! Scheidung hat gewöhnlich nichts direkt mit unternehmerischer Tätigkeit zu tun, also kein Vorsteuerabzug.
Wenn das doch so praktiziert wurde und durch ging, mag das möglicherweise an der (falschen) Anwaltsrechnung gelegen haben (rechnungstext).
Vorstellbar, dass ein Betriebsprüfer das nachvollziehen kann und durch winkt.
Mit der aktuellen Rechtslage hat das nichts zu tun - und sollte nicht verallgemeinert werden.
Aufwendungen für Rechtsanwalt im Rahmen von Scheidung sind allenfalls außergewöhnliche Belastungen, wenn die Angelegenheit Existenzgefährdend wird.
Ein Vorsteuerabzug ist damit in keinem Fall gegeben! Scheidung hat gewöhnlich nichts direkt mit unternehmerischer Tätigkeit zu tun, also kein Vorsteuerabzug.
Wenn das doch so praktiziert wurde und durch ging, mag das möglicherweise an der (falschen) Anwaltsrechnung gelegen haben (rechnungstext).
Vorstellbar, dass ein Betriebsprüfer das nachvollziehen kann und durch winkt.
Mit der aktuellen Rechtslage hat das nichts zu tun - und sollte nicht verallgemeinert werden.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)