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Höherstufung bei Berechnung Kindesunterhalt
#5
Danke p!

Stand des Verfahrens ist, dass die Klage mir am 9.5.09 zugestellt wurde. Ich muss dann am besten bis Freitag 22.5. den Titel bei Gericht vorlegen.

Das heißt für die Höherstufung: In der Düsseldorfer Tabelle wird von drei möglichen Unterhaltsempfängern ausgegangen. Die Ex bekommt nichts, da sie im Amt arbeitet. Für das Wechselmodell-Kind erbringe ich den Unterhalt bereits.

Demnach kann ich beim Unterhalt für das bei der Mutter lebende Kind höchstens eine EinkommensGruppe höher gestuft werden. Und nicht zwei, wie die Anwältin es gern hätte.

Es klagt ja meine Tochter gegen mich, aber was ich dabei merkwürdig finde: Sie wird direkt von der Anwältin vertreten, die Kindsmutter taucht in der Klageschrift garnicht auf. Dachte, sie müsste da auch als deren Vertreterin genannt werden.
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RE: Höherstufung bei Berechnung Kindesunterhalt - von campesino - 18-05-2009, 22:55

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