18-05-2009, 23:19
Genau hab ichs jetzt nicht mehr im Kopf, aber soweit ich weiss kommen je nach OLG-Bezirk eine oder zwei Stufen in Betracht. Früher waren es immer zwei Stufen bei nur einem Unterhaltsberechtigten. Es könnte also auch sein, dass in deinem Fall gar nichts anders eingruppiert wird. Sieh dir mal die Leitlinien für dein OLG an. Hier: http://www.famrb.de/unterhalt.htm