Hallo zusammen,
letzte Woche hat mich die Kindesmutter kontaktiert. Kind kam in die Schule. KM geht 75% arbeiten, ich zahle KU nach DDT (120%), aber keinen BU mehr seit Kind > 3.
KM hatte 2 Optionen für die Nachmittagsbetreuung nach der Schule:
- Option A: Schuleigene Betreuung, kostenlos, bis 15:00
- Option B: externer Kinderhort, 150 Euro monatlich, bis 17:00
KM hat sich für Option B entschieden und verlangt, dass ich die Kosten zusätzlich zum KU übernehme.
Ich weiss, dass es allgemein strittig ist wie es sich mit Hortkosten verhält. Hat jemand parat was der aktuelle Stand ist? Sollte das nicht mal vom BGH ausgeurteilt werden?
KM braucht längere Betreuung als bis 15:00 wegen ihrer Arbeitszeit. Sollte ich die Kostenübernahme ablehnen, kann sie dann BU fordern?
Grundsätzlich bin ich der ansicht, das es ihre Sache wie sie die Betreuung wuppt und "wer bestellt, bezahlt".
Wie soll ich mich weiter verhalten?
Danke und Grüße
Lullaby
letzte Woche hat mich die Kindesmutter kontaktiert. Kind kam in die Schule. KM geht 75% arbeiten, ich zahle KU nach DDT (120%), aber keinen BU mehr seit Kind > 3.
KM hatte 2 Optionen für die Nachmittagsbetreuung nach der Schule:
- Option A: Schuleigene Betreuung, kostenlos, bis 15:00
- Option B: externer Kinderhort, 150 Euro monatlich, bis 17:00
KM hat sich für Option B entschieden und verlangt, dass ich die Kosten zusätzlich zum KU übernehme.
Ich weiss, dass es allgemein strittig ist wie es sich mit Hortkosten verhält. Hat jemand parat was der aktuelle Stand ist? Sollte das nicht mal vom BGH ausgeurteilt werden?
KM braucht längere Betreuung als bis 15:00 wegen ihrer Arbeitszeit. Sollte ich die Kostenübernahme ablehnen, kann sie dann BU fordern?
Grundsätzlich bin ich der ansicht, das es ihre Sache wie sie die Betreuung wuppt und "wer bestellt, bezahlt".
Wie soll ich mich weiter verhalten?
Danke und Grüße
Lullaby