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Hortkosten nach Schule
#4
(19-09-2014, 16:20)Lullaby schrieb: Ich weiss, dass es allgemein strittig ist wie es sich mit Hortkosten verhält. Hat jemand parat was der aktuelle Stand ist? Sollte das nicht mal vom BGH ausgeurteilt werden?


Wie soll ich mich weiter verhalten?



Lullaby

Da Du wesentlich mehr als den Mindestunterhalt bezahlst, ist der Mehrbedarf gedeckt.

Abgesehen davon gelten andere Freibeträge, was den Mehrbedarf betrifft. Das sind, soviel ich weiß 1200 € und es kann auch nicht Senkung der berufsbedingten Aufwendungen hinaus laufen, wie im Mangelfall.

Noch was möchte ich hinzu fügen. Freiwillig beteiligen darfst Du Dich natürlich immer.

Ich persönlich würde es aber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.



LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Hortkosten nach Schule - von Lullaby - 19-09-2014, 16:20
RE: Hortkosten nach Schule - von tumi - 19-09-2014, 16:25
RE: Hortkosten nach Schule - von Lullaby - 22-09-2014, 09:03
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