19-09-2014, 21:22
Wenn das sogar das DIJuF sagt, Sturmtruppe und hochbezahltes Zentralkomittee der jugendamtlichen Unterhaltsmaximierer, solltest du ganz konsequent und kompromisslos eine Kostenbeteiligung von 0,00 EUR anbieten, auch vor Gericht. Kein Vergleich, kein Entgegenkommen.