22-09-2014, 07:38
Der BGH hat den Mehrbedarf des Kindes mit dem Wert der pädagogischen Betreuung begründet.
Dieser Bedarf wird bei älteren Kindern aber durch die Schule gedeckt.
Ein Hort ist daher nicht mehr erforderlich.
Wenn dieser benötigt wird, um die Arbeitsfähigkeit des Elters zu ermöglichen, so handelt es sich um Bedarf des Elters und nicht des Kindes.
Dieser Bedarf wird bei älteren Kindern aber durch die Schule gedeckt.
Ein Hort ist daher nicht mehr erforderlich.
Wenn dieser benötigt wird, um die Arbeitsfähigkeit des Elters zu ermöglichen, so handelt es sich um Bedarf des Elters und nicht des Kindes.