22-09-2014, 13:32
Der Unterschied beim Volljährigenunterhalt besteht zunächst vor allem darin, dass der betreuende Elternteil beim Volljährigen ebenfalls barunterhaltspflichtig ist. Die Aufteilung in Barunterhalt und Naturalunterhalt entfällt, so dass beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet sind.
Das Darlehen des Hauses unterliegt einer gesamtschuldnerischen Haftung. Soll der Ex doch zahlen. Der Jüngling ist priviligierter Unterhaltsempfänger uns somit vor zu ziehen. Auch von ihr, der Ex.
Jag die Bagage was das Zeug hält! Bestreiten! Einfordern! Bestreiten! Neu einfordern, weil unvollständig! Und so fort!
Wir müssen mehr daran arbeiten (und zusammen arbeiten) keine Melkkühe mehr zu sein! Ich habe so einen Rotzlöffel - ein Mädchen - in einer fb-Gruppe erwischt und die mal gescannt.
Nennt ihren Vater auch nur "Erzeuger". Er hat es clevererweise wohl geschafft, sich auch in der Vergangenheit den Unterhaltszahlungen zu entziehen.
Nun möchte die 18-jährige endlich Kohle sehen. Ein Kind hat sie natürlich schon! Bei Mama abgeguckt. Nun beginnt sie eine Ausbildung. Wohnt bei Mama. Aber möchte zusätzlich Unterhalt.
Dann habe ich die Mama von Rotzlöffelchen gescannt. Lümmelt sich mit Mitte 50 und im 4. Frühling auf einer Couch rum und sucht einen Freund. Beide (Mama und Tochter) haben natürlich Tattoos für mehrere hundert Euro. Dahin geht also der Unterhalt. Mama bekommt Hartz IV. War nicht anders zu erwarten. Sie sieht nicht krank aus, aber was soll's.
Also, laß Dich nicht verarschen!
Wenn dennoch einer der Elternteile Naturalunterhalt etwa in Form von kostenlosem Wohnen und Essen erbringt, so hatte er hier mit dem volljährigen Kind selbst Regelungen zu treffen, die jedoch die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils nicht betreffen.
Quelle: http://fa-familienrecht-muenchen.de/star...halt-kind/
Wenn Dir der Vertrag - wie in Deinem Posting erwähnt - vorliegt, aus dem hervorgeht, dass die Tilgung des Hauses von ihrem Noch-Lover gezahlt wird, dann einfach auch diesen Posten bestreiten und gucken was kommt.....
Bei den Versicherungen streiten die "Gelehrten" welche abgezogen werden dürfen und welche nicht. Auf einer Anwaltsseite fand ich, dass man z.B. eine Risikolebensversicherung nicht abziehen dürfe, auf einer anderen Anwaltsseite fand ich das Gegenteil. Das aber die Gebäudeversicherung abzugsfähig ist, wage ich durchaus zu bezweifeln. Außerdem ist ein Monatsbeitrag für eine normale Gebäudeversicherung lediglich irgendwo bei ca. 35 € anzusiedeln. Kommt noch so weit, das Ex ihre Zahnzusatzversicherung angibt......
Die Schuldfrage, warum der Lümmel in der Schule schlecht war oder nicht, ist irrelevant und wird vom Mietmaul wohl nur noch eingeworfen, damit er auch bißchen mit Mist werfen kann. Vielleicht bleibt ja was haften.
Wenn das Geld (3.000 Euro) des Sohnes verballert worden sein soll, wo es doch fest lag bis zum 18. LJ, dann solltest Du einen Nachweis einfordern.
Das Darlehen des Hauses unterliegt einer gesamtschuldnerischen Haftung. Soll der Ex doch zahlen. Der Jüngling ist priviligierter Unterhaltsempfänger uns somit vor zu ziehen. Auch von ihr, der Ex.
Jag die Bagage was das Zeug hält! Bestreiten! Einfordern! Bestreiten! Neu einfordern, weil unvollständig! Und so fort!
Wir müssen mehr daran arbeiten (und zusammen arbeiten) keine Melkkühe mehr zu sein! Ich habe so einen Rotzlöffel - ein Mädchen - in einer fb-Gruppe erwischt und die mal gescannt.
Nennt ihren Vater auch nur "Erzeuger". Er hat es clevererweise wohl geschafft, sich auch in der Vergangenheit den Unterhaltszahlungen zu entziehen.
Nun möchte die 18-jährige endlich Kohle sehen. Ein Kind hat sie natürlich schon! Bei Mama abgeguckt. Nun beginnt sie eine Ausbildung. Wohnt bei Mama. Aber möchte zusätzlich Unterhalt.
Dann habe ich die Mama von Rotzlöffelchen gescannt. Lümmelt sich mit Mitte 50 und im 4. Frühling auf einer Couch rum und sucht einen Freund. Beide (Mama und Tochter) haben natürlich Tattoos für mehrere hundert Euro. Dahin geht also der Unterhalt. Mama bekommt Hartz IV. War nicht anders zu erwarten. Sie sieht nicht krank aus, aber was soll's.
Also, laß Dich nicht verarschen!
Wenn dennoch einer der Elternteile Naturalunterhalt etwa in Form von kostenlosem Wohnen und Essen erbringt, so hatte er hier mit dem volljährigen Kind selbst Regelungen zu treffen, die jedoch die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils nicht betreffen.
Quelle: http://fa-familienrecht-muenchen.de/star...halt-kind/
Wenn Dir der Vertrag - wie in Deinem Posting erwähnt - vorliegt, aus dem hervorgeht, dass die Tilgung des Hauses von ihrem Noch-Lover gezahlt wird, dann einfach auch diesen Posten bestreiten und gucken was kommt.....
Bei den Versicherungen streiten die "Gelehrten" welche abgezogen werden dürfen und welche nicht. Auf einer Anwaltsseite fand ich, dass man z.B. eine Risikolebensversicherung nicht abziehen dürfe, auf einer anderen Anwaltsseite fand ich das Gegenteil. Das aber die Gebäudeversicherung abzugsfähig ist, wage ich durchaus zu bezweifeln. Außerdem ist ein Monatsbeitrag für eine normale Gebäudeversicherung lediglich irgendwo bei ca. 35 € anzusiedeln. Kommt noch so weit, das Ex ihre Zahnzusatzversicherung angibt......
Die Schuldfrage, warum der Lümmel in der Schule schlecht war oder nicht, ist irrelevant und wird vom Mietmaul wohl nur noch eingeworfen, damit er auch bißchen mit Mist werfen kann. Vielleicht bleibt ja was haften.
Wenn das Geld (3.000 Euro) des Sohnes verballert worden sein soll, wo es doch fest lag bis zum 18. LJ, dann solltest Du einen Nachweis einfordern.