23-09-2014, 17:29
Bevor die Angelegenheit im Verfahrenskostenhilfe Prüfverfahren abgeschlossen ist bekommt die Gegenseite nun einen letzten Brief.
Es werden die Angaben zum EXE einkommen bezweifelt zumal sie jetzt aufeinmal doch keinen Trennungsunterhalt von ihren Jetzigen Ehemann bekommt.
Die Berechnung des RA zum Ausbildungsunterhalt ist ja natürlich auch falsch.
Und zum Vermögen meines Sohnes sind auch noch ein paar Fragen offen.
Der Antrag meines Sohnes wird natürlich als mutwillig bezeichnet und ist daher abzulehnen.
Ansonsten muss Richterlein sich nun mal äussern.
Und Mutti die ja angeblich keinen Barunterhalt leisten kann muss dann halt das Einkommen ihres Ehemanns offenlegen zwecks Ermittlung ihres zu beanspruchenden Unterhalts mal sehen ob sie dann nicht doch in den Genuss kommt etwas für ihren Sohn zu tun
Da sich das ja doch etwas hinziehen dürfte wird sich das 12 Schuljahr wohl auch bald dem Ende nähern und danach ist er so Gott will nicht mehr privilegiert und dann geht der Spass von vorne los
Es werden die Angaben zum EXE einkommen bezweifelt zumal sie jetzt aufeinmal doch keinen Trennungsunterhalt von ihren Jetzigen Ehemann bekommt.
Die Berechnung des RA zum Ausbildungsunterhalt ist ja natürlich auch falsch.
Und zum Vermögen meines Sohnes sind auch noch ein paar Fragen offen.
Der Antrag meines Sohnes wird natürlich als mutwillig bezeichnet und ist daher abzulehnen.
Ansonsten muss Richterlein sich nun mal äussern.
Und Mutti die ja angeblich keinen Barunterhalt leisten kann muss dann halt das Einkommen ihres Ehemanns offenlegen zwecks Ermittlung ihres zu beanspruchenden Unterhalts mal sehen ob sie dann nicht doch in den Genuss kommt etwas für ihren Sohn zu tun
Da sich das ja doch etwas hinziehen dürfte wird sich das 12 Schuljahr wohl auch bald dem Ende nähern und danach ist er so Gott will nicht mehr privilegiert und dann geht der Spass von vorne los