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Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten
#3
(24-09-2014, 09:49)p schrieb: Generell würde ich solche Verschiebungen auf Dritte kritisch sehen.

Was wäre denn ein Anlass für eine Kritik? Das keine Befriedigung der Gläubiger der Mutter stattfindet, weil der KU nicht mehr wie bisher auf ihr Konto gezahlt wird? Bin ich hinterher gar noch wegen "Beihilfe zur Vermögensverschiebung" haftbar? Das ist doch etwas zu abstrakt, oder? Naja, insgesamt finde ich die neue Situation auch ungünstig, aber "it is as it is".
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten - von Sixteen Tons - 24-09-2014, 10:02
RE: Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten - von zeitgenosse - 01-11-2014, 05:17

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