Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten
#4
Das sehe ich auch kritisch: Ich hatte ´mal Unterhalt auf ein Konto gezahlt, das die KM mit mir gemeinsam hatte - und von dem aus eine Darlehensrate (ihr Anteil 50%) beglichen wurde. Wurde, obwohl mir nie ein anderes Konto benannt war, dann nicht anerkannt: Ich hätte die Vereinbarung notariell machen müssen - ein OLG hat´s durchgewunken.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten - von wackelpudding - 24-09-2014, 10:09
RE: Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten - von zeitgenosse - 01-11-2014, 05:17

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste