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Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten
#5
Mit der Zahlung an Dritte verursachst du immer Erklärungsbedarf in Richtung Jobcenter, was dann an dir hängenbleibt, das Risiko verschiebt sich also auf dich wenn das JC eine Lücke oder einen Fehler deinerseits findet. Es kann auch passieren, dass die Ex die Vermögenauskunft abgeben muss und ihre Gläubiger dadurch sehen, dass und von wem sie Unterhalt erhält. Dann hast du die Mühe mit der Erklärungspflicht des Drittschuldners nach §840 ZPO.
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RE: Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten - von p__ - 24-09-2014, 10:12
RE: Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten - von zeitgenosse - 01-11-2014, 05:17

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