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Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten
#6
(24-09-2014, 10:12)p schrieb: Dann hast du die Mühe mit der Erklärungspflicht des Drittschuldners nach §840 ZPO.

Oh Mann. Ja ok, also in jedem Fall ein Haufen unnötige Arbeit und ggf. sogar noch Ärger. Gut, Barzahlung sollte nicht das Problem sein.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten - von Sixteen Tons - 24-09-2014, 10:20
RE: Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten - von zeitgenosse - 01-11-2014, 05:17

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