24-09-2014, 23:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-09-2014, 23:10 von Das Nerdliche Orakel.)
Ich habe jetzt in einem anderen Thread etwas gefunden
Was ist, wenn der Vater für alle sieben Kinder Titel unterschreibt und dann die Rechnung an die ARGE gibt? Die Mutter hat dann Kindergeld, Unterhalt für alle Kinder und Wohngeld. Das wird mehr sein als jetzt, und die Mutter ist nicht mehr verhartzt, wird nicht mehr bedrängt, arbeiten zu gehen. Wieviel Geld wird die Mutter dann haben?
(24-09-2014, 13:01)karlma schrieb: Voraussetzung für Aufstocken ist ein Titel in Form eines titulierten Urteils vom Familiengericht oder in Form eines notariellen oder jugendamtlich aufgenommenen Titels. Der muß auch tatsächlich bedient werden. Dann kannst Du zum Jobcenter und die Aufstockung beantragen. Bei der Berechnung wird dann die tatsächlich geleistete Unterhaltszahlung vom Einkommen abgerechnet. Das Einkommen wird auch noch um kleinere andere Beträge (z. B. Kontoführungsgebühr) bereinigt. Der Rest wird verglichen mit Regelsatz zuzüglich Mehrbedarf für Berufstätige zuzüglich Unterkunftskosten. Hast Du zu wenig Einkommen, bekommst Du den Rest als Hilfe. Landläufig benannt mit Hartz IV.Genau danach hatte ich hier gefragt.
Was ist, wenn der Vater für alle sieben Kinder Titel unterschreibt und dann die Rechnung an die ARGE gibt? Die Mutter hat dann Kindergeld, Unterhalt für alle Kinder und Wohngeld. Das wird mehr sein als jetzt, und die Mutter ist nicht mehr verhartzt, wird nicht mehr bedrängt, arbeiten zu gehen. Wieviel Geld wird die Mutter dann haben?