24-09-2014, 23:31
(24-09-2014, 23:13)the notorious iglu schrieb: Der Vater könnte den titulierten Unterhalt von seinem Einkommen absetzen. Aber er hat ja kein Einkommen.Ok. Das heißt, ein Vater kann nur das an Unterhalt zahlen, was er an Einkommen bekommt, und wird danach von der ARGE auf das Niveu eines Einkommenlosen gebracht. Demnach ist auf dieser Schiene hier nichts zu machen.