Moin DNO.
Bedarf wird dem anr. Einkommen gegenüber gestellt.
Daraus ergibt sich der ALG-II-Anspruch.
Basisdaten:
Erwachsener: 1
Kinder: 7
Alter der Kinder: 10,10, 8, 6, 5, 4, 2
Regelbedarfsstufen: 1, 5, 5, 5, 5, 6, 6, 6
Regelbedarfe in €: 391, 261, 261, 261, 261, 229, 229, 229
Tage im Haushalt: alle 30, kein Umgang
1. Bedarfsberechnung
Regelbedarfe: 2122 €
Alleinerziehend Zuschlag: 235 €
Warmmiete: 800 €
---
Bedarf: 3157 €
2. Einkommensberechnung
Brutto
Netto
Kindergeld: 1418 €
Unterhalt, Vorschuß: 399 €
Wohngeld: 200 €
Freibeträge: 0 € (evtl. Versicherungspauschalen)
---
Einkommen, anrechenbar: 2017 €
3. Leistungsberechnung
Bedarf: 3157 €
Einkommen, anrechenbar: 2017 €
---
Leistung: 1140 €
4. Ergebnis
Zufluß: 3157 € (aus verschiedenen Quellen)
Abfluß: 800 € (Miete) bzw 900 €
---
Ergebnis: 2357 €
Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, dann kommen nur den Bedarf mindernde Größen in Frage oder es gibt weiteres Einkommen.
Eine Versicherungspauschale als Grundfreibetrag habe ich mal weggelassen.
Die drei Lütten 'erwirtschaften' für die Familie einen Überschuß von jeweils 19 €.
Ich tippe mal ganz stark auf Umgang, der bedarfsmindernd angesetzt wurde, reicht aber nicht, um die angebliche Differenz zu erklären.
Am besten den ALG II-Bescheid der MINT-Dame einsehen.
Wichtig auch: Nicht jeder Zufluß muß durch ihre Bücher gehen. Oft zahlen die Ämter auch direkt, etwa Miete usw.
S.
Bedarf wird dem anr. Einkommen gegenüber gestellt.
Daraus ergibt sich der ALG-II-Anspruch.
Basisdaten:
Erwachsener: 1
Kinder: 7
Alter der Kinder: 10,10, 8, 6, 5, 4, 2
Regelbedarfsstufen: 1, 5, 5, 5, 5, 6, 6, 6
Regelbedarfe in €: 391, 261, 261, 261, 261, 229, 229, 229
Tage im Haushalt: alle 30, kein Umgang
1. Bedarfsberechnung
Regelbedarfe: 2122 €
Alleinerziehend Zuschlag: 235 €
Warmmiete: 800 €
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Bedarf: 3157 €
2. Einkommensberechnung
Brutto
Netto
Kindergeld: 1418 €
Unterhalt, Vorschuß: 399 €
Wohngeld: 200 €
Freibeträge: 0 € (evtl. Versicherungspauschalen)
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Einkommen, anrechenbar: 2017 €
3. Leistungsberechnung
Bedarf: 3157 €
Einkommen, anrechenbar: 2017 €
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Leistung: 1140 €
4. Ergebnis
Zufluß: 3157 € (aus verschiedenen Quellen)
Abfluß: 800 € (Miete) bzw 900 €
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Ergebnis: 2357 €
Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, dann kommen nur den Bedarf mindernde Größen in Frage oder es gibt weiteres Einkommen.
Eine Versicherungspauschale als Grundfreibetrag habe ich mal weggelassen.
Die drei Lütten 'erwirtschaften' für die Familie einen Überschuß von jeweils 19 €.
Ich tippe mal ganz stark auf Umgang, der bedarfsmindernd angesetzt wurde, reicht aber nicht, um die angebliche Differenz zu erklären.
Am besten den ALG II-Bescheid der MINT-Dame einsehen.
Wichtig auch: Nicht jeder Zufluß muß durch ihre Bücher gehen. Oft zahlen die Ämter auch direkt, etwa Miete usw.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.