26-09-2014, 13:47
Auch der liebe Skipper hat vergessen den jeweils entstehenden Überhang des Kindergeldes der jüngsten Kinder bei der Mutter als Einkommen anzurechnen. Das sind in diesem Fall ca. 360€. Das sechsjährige Kind bekommt auch nicht 133€ Unterhaltsvorschuss sondern 180€. Da ist dann auch wieder eine Differenz von 47€. Der Bedarf der Mutter ist damit gedeckt. Es verbleiben nur noch die Wohnkosten, die Differenz zwischen Kindergeld und Regelsatz bei den vier Kindern ohne Unterhaltsvorschuss und die Freibeträge. Das sind 800€ + 240€+ 4*der Differenzbetrag.