26-09-2014, 19:24
Den Fehler, sofern beim Jobcenter einer vorliegt, werden wir aufgrund der lückenhaften Angaben nicht bestimmen können. In aller Regel rechnen die Jobcenter richtig. Statistisch gesehen ist es unwahrscheinlich, dass sich das Jobcenter plump verrechnet hat. Der Hase liegt meistens woanders im Pfeffer.
Die Mietanteile kann man nicht durch Division durch die Anzahl der Köpfe bestimmen. Das bemisst sich nach Vorgaben des Bundeswohngeldgesetzes, wenn ich das gerade richtig im Kopf habe. Das spielt hier aber keine Rolle. Das würde bei der Frage eine Rolle spielen ob ein Mitglied aus der BG herausfällt.
Das ist nicht kompliziert, dafür gibt es eine Pauschale.
Die Mietanteile kann man nicht durch Division durch die Anzahl der Köpfe bestimmen. Das bemisst sich nach Vorgaben des Bundeswohngeldgesetzes, wenn ich das gerade richtig im Kopf habe. Das spielt hier aber keine Rolle. Das würde bei der Frage eine Rolle spielen ob ein Mitglied aus der BG herausfällt.
Das ist nicht kompliziert, dafür gibt es eine Pauschale.