26-09-2014, 19:45
Die KdU werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der BG verteilt, von ihnen getragen. So kenne ich es aus den Fachanweisungen der BA und den hiesigen Bescheiden der JC.
Dagegen ist auch sachlich nichts einzuwenden.
Die anteilgen KdU gehören nun einmal zum Bedarf. Das ist bei der Bestimmug der Bedürftigkeit des Einzelnen nicht unerheblich und hat Auswirkungen auf den Überschuß, der Dir ja so sehr am Herzen liegt, iglu.
S.
Dagegen ist auch sachlich nichts einzuwenden.
Die anteilgen KdU gehören nun einmal zum Bedarf. Das ist bei der Bestimmug der Bedürftigkeit des Einzelnen nicht unerheblich und hat Auswirkungen auf den Überschuß, der Dir ja so sehr am Herzen liegt, iglu.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.