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Pfändung im Ausland
#5
Hehe, auch das kann man umgehen. Hat ein freund von mir so gemacht, als er nach Deutschland ist zum Urlaub.

Er hat 1000,- Euro in einen Briefkuvert gesteckt, einen kurzen Brief mit einer Danksagung für das geliehene Geld und die Rückerstattung sowie dann auf dem Kuvert darauf den Namen eines anderen Freundes geschrieben mit dem Vermerk "persönlich" (Freund wurde eingeweiht).

Bei der Taschenpfändung musste er den Brief öffnen, das Geld durften die aber nicht einbehalten, weil es den Schuldner nicht gehört!

Als ich das gehört hatte, muss ich schmunzeln und dachte mir: Clever!




Zum Thema: Arrestpfändung ist eine Pfändung in Vermögen wo das Geld dann "verwahrt" wird und daraus dann monatlich bei wiederkehrender Leistung (also Unterhalt) ausbezahlt wird.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Pfändung im Ausland - von Petrus - 20-05-2009, 09:08
RE: Pfändung im Ausland - von vorsichtiger - 20-05-2009, 11:56
RE: Pfändung im Ausland - von gleichgesinnter - 20-05-2009, 14:18
RE: Pfändung im Ausland - von Exilierter - 20-05-2009, 16:47
RE: Pfändung im Ausland - von blue - 20-05-2009, 20:34
RE: Pfändung im Ausland - von gleichgesinnter - 20-05-2009, 18:12
RE: Pfändung im Ausland - von Exilierter - 21-05-2009, 12:29
RE: Pfändung im Ausland - von Petrus - 24-05-2009, 12:55
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RE: Pfändung im Ausland - von gleichgesinnter - 24-05-2009, 12:40

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