01-10-2014, 13:17
Ich hatte ja zunächst die nachträgliche Aufnahme der Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG beim OLG beantragt.
Daraufhin erhielt ich eine Stellungnahme der gegenerischen RA mit den üblichen geschwätzigen Tatsachenverdrehungen und Lügen.
Der Wegfall der Abholungen im Hort an den Montagen wurde so begründet:
"Für den geordneten Start in die Schulwoche bewährt es sich besser, wenn Kind montags nach dem Hort zur Mutter zurückkommt, als wenn es erst abends gegen 19.00 nach dem Abendessen nach Hause gebracht wird.
Kind findet dann nicht in den strengen Wochenrhythmus der Schulwoche."
Anschließend werde ich von der RA darum gebeten, einer Abänderung der Umgangsvereinbarung insoweit zuzustimmen (die so längst von der KM eigenmächtig durchgeführt wurde) ...
Danach erhielt ich Post vom OLG mit einem tatsächlich geänderten Beschluss, der nun die Vollstreckungsklausel beinhaltet.
Also stellte ich beim OLG nun meinen Antrag auf Festsetzung von Ordungsmitteln. Dieser wurde aber aufgrund fehlender Zuständigkeit zurückgewiesen. Ein Anruf ergab, dass das AG zuständig sei, d.h. heisst eine Weiterleitung an das AG von Amts wegen erfolgte nicht.
Zwischenzeitlich gab es ein weiteres Schreiben der gegenerischen RA, in dessen Beantwortung ich darauf hinwies, für konkrete Verhandlungen direkt mit ihrer Mandantin offen zu sein ...
Danach gab es wieder ermüdenden E-Mail-Austausch direkt mit der KM. Sie sandte mir eine Liste der Umgangstermine bis Ende 2016 - nun immerhin mit Zugeständnissen von ihr ...
Um es kurz zu machen, kämpfe ich derzeit weiter um einzelne Tage bzw. sogar halbe Tage.
Offenbar hat schon die Androhung von Ordnungsmitteln bei der KM etwas bewirkt, denn mein Antrag selbst wurde ihr ja mangels Zuständigkeit vom OLG gar nicht erst zugestellt.
Diesen Antrag werde ich derzeit nicht beim AG einreichen, denn von dort erwarte ich eher Negatives (ähnlich dem aktuellem Stand bei Gerald Emmermann). Ich setze weiterhin auf eine außergerichtliche Einigung in kleinen Schritten, da resistance01 damit durchaus recht hatte:
Daraufhin erhielt ich eine Stellungnahme der gegenerischen RA mit den üblichen geschwätzigen Tatsachenverdrehungen und Lügen.
Der Wegfall der Abholungen im Hort an den Montagen wurde so begründet:
"Für den geordneten Start in die Schulwoche bewährt es sich besser, wenn Kind montags nach dem Hort zur Mutter zurückkommt, als wenn es erst abends gegen 19.00 nach dem Abendessen nach Hause gebracht wird.
Kind findet dann nicht in den strengen Wochenrhythmus der Schulwoche."
Anschließend werde ich von der RA darum gebeten, einer Abänderung der Umgangsvereinbarung insoweit zuzustimmen (die so längst von der KM eigenmächtig durchgeführt wurde) ...
Danach erhielt ich Post vom OLG mit einem tatsächlich geänderten Beschluss, der nun die Vollstreckungsklausel beinhaltet.
Also stellte ich beim OLG nun meinen Antrag auf Festsetzung von Ordungsmitteln. Dieser wurde aber aufgrund fehlender Zuständigkeit zurückgewiesen. Ein Anruf ergab, dass das AG zuständig sei, d.h. heisst eine Weiterleitung an das AG von Amts wegen erfolgte nicht.
Zwischenzeitlich gab es ein weiteres Schreiben der gegenerischen RA, in dessen Beantwortung ich darauf hinwies, für konkrete Verhandlungen direkt mit ihrer Mandantin offen zu sein ...
Danach gab es wieder ermüdenden E-Mail-Austausch direkt mit der KM. Sie sandte mir eine Liste der Umgangstermine bis Ende 2016 - nun immerhin mit Zugeständnissen von ihr ...
Um es kurz zu machen, kämpfe ich derzeit weiter um einzelne Tage bzw. sogar halbe Tage.
Offenbar hat schon die Androhung von Ordnungsmitteln bei der KM etwas bewirkt, denn mein Antrag selbst wurde ihr ja mangels Zuständigkeit vom OLG gar nicht erst zugestellt.
Diesen Antrag werde ich derzeit nicht beim AG einreichen, denn von dort erwarte ich eher Negatives (ähnlich dem aktuellem Stand bei Gerald Emmermann). Ich setze weiterhin auf eine außergerichtliche Einigung in kleinen Schritten, da resistance01 damit durchaus recht hatte:
(26-06-2014, 16:40)resistance01 schrieb: Aber ich wollte @Pistachio darauf hinweisen, dass so ein Vermittlungsverfahren risikoreich ist, wenn man umfangreichen Umgang hat. Es kann nur weniger werden. Gründe finden die Kindeswohlexperten ganz schnell
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel