01-10-2014, 13:36
(01-10-2014, 13:17)Pistachio 00 schrieb: Offenbar hat schon die Androhung von Ordnungsmitteln bei der KM etwas bewirkt, denn mein Antrag selbst wurde ihr ja mangels Zuständigkeit vom OLG gar nicht erst zugestellt.
Moin.
Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Habe meinen OLG Vergleich nachträglich nach 89(2) titulieren lassen, danach war erstmal mit den eigenmächtigen Umgangseinschränkungen der Ex Schluss ... Sie hat den Vergleich ziemlich pedantisch eingehalten, weil sie - da permanent notorisch klamm - Geldstrafen befürchtete und weil sie meine Konsequenz kannte ... Wenn sie gewußt hätte, dass Ordnungsgeldanträge vor meinem unfähigem FG nahezu zwecklos ..na ja... Andere Exen lassen sich dadurch bestimmt nicht beeindrucken ...
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )