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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#1
Hallo,
die Suchfunktion hat zu dem Thema nichts passendes ausgegeben.
Daher wende ich mich an die Community mit einer vermutlich ungewöhnlichen Fragestellung.

Meine zE (zukünftige Ex) hat sich Ende 2013 in einen anderen Mann verliebt, Ehebruch begangen und wollte darauf hin die Trennung und schnellstmöglichen Scheidung von mir.
Dummerweise wollte der andere Typ nichts von Ihr.
Kurz darauf wurde Sie psychisch krank, war in April/Mai 2 x per Zwangseinweisung in der Psychiatrie.
Sie hat hier im Haus (Genossenschaftswohnung, ich bin allein Nutzungsberechtigt)
eine Sachbeschädigung begangen, weil Sie hier im Wahn randaliert hat.
Nach dem zweiten Klinikaufenthalt hat Sie ca. 8 Wochen lang die richtigen Medikamente eingenommen und diese dann eigenmächtig abgesetzt.
Das ist wohl eher ein Problem nach 1597 BGB für die Unterhaltsberechnung.

Fakt ist, das das AG hier seit 19.03 nicht über eine rechtliche Betreuung für Sie entschieden hat, obwohl diverse Polizeiberichte, ärztliche Gutachten und Klinikberichte dort vorliegen.
Am 29.10 ist jetzt der nächste Anhörungstermin hier bei uns zu Hause wegen der Betreuung.

Ich kann hier seit Monaten nicht mehr schlafen weil Sie mich ständig mitten in der Nacht mehrfach aus dem Bett holt mit kruden und verwirrten Begründungen.
Ich bin mit meiner psychischen Belastbarkeit wirklich am Ende und will schlicht meine Ruhe.
Falls der Richter die Betreuung nicht umgehend veranlasst, wie werde ich Sie aus meiner Wohnung los???
Huh
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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Morel12 - 11-10-2014, 14:34

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